Arbeitserlaubnis in Luxemburg
Brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis, um in Luxemburg zu arbeiten? Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab — EU-Bürger sind befreit, Drittstaatsangehörige nicht.
✅ EU, EWR und Schweiz
Staatsangehörige der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis. Als in Deutschland wohnhafter Grenzgänger mit EU-Staatsangehörigkeit sind Sie frei.
Die Schritte im Detail
Drittstaatsangehörige: Erlaubnis erforderlich
Ein Drittstaatsangehöriger, der rechtmäßig in einem anderen EU-Staat (z. B. Deutschland) wohnt und in Luxemburg arbeiten möchte, ohne dort zu wohnen, muss vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis besitzen.
- Arbeitsmarktprüfung: der Arbeitgeber meldet die Stelle bei der ADEM; nach 3 Wochen ohne passenden Kandidaten folgt eine Bescheinigung.
- Arbeitsvertrag (ggf. mit aufschiebender Bedingung).
- Antrag bei der Direction générale de l’immigration mit Unterlagen + ADEM-Bescheinigung.
⚠️ Frist
Entscheidung binnen maximal 3 Monaten; bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt.
Blaue Karte EU
Hochqualifizierte: keine Arbeitsmarktprüfung, Vertrag ≥ 1 Jahr, Bruttojahresgehalt ≥ 65 652 € (ministerielle Verordnung vom 23.02.2026).
Häufige Fragen
Braucht ein EU-Grenzgänger eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz benötigen keine Erlaubnis, um in Luxemburg zu arbeiten.
Wie lange dauert die Erteilung?
Grundsätzlich maximal 3 Monate. Bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: geändertes Gesetz vom 29.08.2008, guichet.lu (Stand 03/03/2026). Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.