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Arbeitserlaubnis in Luxemburg

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitserlaubnis · Luxemburg

Arbeitserlaubnis in Luxemburg

Brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis, um in Luxemburg zu arbeiten? Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab — EU-Bürger sind befreit, Drittstaatsangehörige nicht.

✅ EU, EWR und Schweiz

Staatsangehörige der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis. Als in Deutschland wohnhafter Grenzgänger mit EU-Staatsangehörigkeit sind Sie frei.

Die Schritte im Detail

Drittstaatsangehörige: Erlaubnis erforderlich

Ein Drittstaatsangehöriger, der rechtmäßig in einem anderen EU-Staat (z. B. Deutschland) wohnt und in Luxemburg arbeiten möchte, ohne dort zu wohnen, muss vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis besitzen.

  1. Arbeitsmarktprüfung: der Arbeitgeber meldet die Stelle bei der ADEM; nach 3 Wochen ohne passenden Kandidaten folgt eine Bescheinigung.
  2. Arbeitsvertrag (ggf. mit aufschiebender Bedingung).
  3. Antrag bei der Direction générale de l’immigration mit Unterlagen + ADEM-Bescheinigung.

⚠️ Frist

Entscheidung binnen maximal 3 Monaten; bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt.

Blaue Karte EU

Hochqualifizierte: keine Arbeitsmarktprüfung, Vertrag ≥ 1 Jahr, Bruttojahresgehalt ≥ 65 652 € (ministerielle Verordnung vom 23.02.2026).

Häufige Fragen

Braucht ein EU-Grenzgänger eine Arbeitserlaubnis?

Nein. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz benötigen keine Erlaubnis, um in Luxemburg zu arbeiten.

Wie lange dauert die Erteilung?

Grundsätzlich maximal 3 Monate. Bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: geändertes Gesetz vom 29.08.2008, guichet.lu (Stand 03/03/2026). Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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