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Telearbeit in Luxemburg

Mise à jour le 20/07/2026

Telearbeit · Luxemburg 🏠

Homeoffice als Grenzgänger in Luxemburg

Zwei Schwellen entscheiden über alles: eine steuerliche und eine sozialversicherungsrechtliche. Regeln, Grenzen und Schritte, Stand 2026.

34 TageHomeoffice/Jahr ohne steuerliche Folgen (DBA)
49,9 %max., um in der luxemburgischen Sozialversicherung zu bleiben
25 %soziale Grundschwelle ohne Rahmenabkommen

Ihre Reflexe als Grenzgänger

  1. Steuerlich: bleiben Sie unter 34 Tagen Homeoffice/Jahr in Deutschland.
  2. Sozialversicherungsrechtlich: bleiben Sie unter 49,9 % (ein einziger Arbeitgeber).
  3. Lassen Sie die A1-Bescheinigung vom Arbeitgeber beim CCSS beantragen (gültig bis 3 Jahre).
  4. Oberhalb dieser Schwellen wechseln Steuer und/oder Beiträge nach Deutschland — planen Sie voraus.

Die zwei Grenzen

🛡️ Sozialversicherung: unter 50 %

Unter 25 % ändert sich nichts; zwischen 25 und 49,9 % hält Sie das EU-Rahmenabkommen in der luxemburgischen Sozialversicherung; darüber wechseln Sie nach Deutschland. Schwellen & A1 →

💶 Steuern: 34 Tage

Das DBA erlaubt seit 2024 bis zu 34 Homeoffice-Tage/Jahr in Deutschland; darüber werden diese Tage ab dem 1. Tag in Deutschland steuerpflichtig. Mehr →

⚠️ Worauf Sie achten sollten

Die beiden Schwellen sind unabhängig. Das Sozialabkommen gilt nicht für Mehrfachbeschäftigte oder Selbstständige. Berechnen Sie Ihr Netto mit dem Gehaltsrechner.

Alles über Telearbeit in Luxemburg

Häufige Fragen

Wie viele Homeoffice-Tage sind steuerlich unschädlich?

Bis zu 34 Tage/Jahr in Deutschland (DBA). Darüber werden die in Deutschland gearbeiteten Tage ab dem ersten Tag dort steuerpflichtig.

Ab wann wechselt meine Sozialversicherung?

Ab 50 % Telearbeit im Wohnsitzland. Bis 49,9 % bleiben Sie dank des EU-Rahmenabkommens in Luxemburg versichert (A1-Bescheinigung).

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: DBA Deutschland-Luxemburg (BMF), EU-Rahmenabkommen Telearbeit (seit 1.7.2023), CCSS. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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