Exportierbare luxemburgische Familienleistungen
Als Grenzgänger erhalten Sie die luxemburgischen Familienleistungen auch dann, wenn Ihre Kinder in Deutschland wohnen.
Das Prinzip der Exportierbarkeit
Nach EU-Recht sind die luxemburgischen Familienleistungen exportierbar: Sie werden für Ihre Kinder gezahlt, unabhängig von deren Wohnort in der EU. Der Wohnsitz der Familie in Deutschland steht dem Anspruch nicht entgegen. Welches Land zuerst zahlt und wie sich die Zuständigkeit bestimmt, lesen Sie unter Von welchem Land bekomme ich die Familienleistungen?
Welche Leistungen?
- die Familienzulage (allocation pour l’avenir des enfants), gezahlt von der Zukunftskeess (CAE);
- die Schulanfangszulage (allocation de rentrée scolaire);
- ggf. weitere Leistungen (z. B. Geburtszulage unter Bedingungen).
Wie hoch ist das Kindergeld in Luxemburg 2026?
| Alter des Kindes | Betrag pro Kind und Monat |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 315,04 € |
| 6 bis 11 Jahre | 338,85 € (315,04 € + 23,81 € Alterszuschlag) |
| ab 12 Jahren | 374,48 € (315,04 € + 59,44 € Alterszuschlag) |
Die Familienzulage ist seit Oktober 2021 an den Index gekoppelt. Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Juni 2026 (Index 992,24) und werden bei jeder neuen Indextranche angepasst — auch mitten im Jahr.
💡 Nicht vergessen
Prüfen Sie parallel den deutschen Differenzbetrag bei der Familienkasse, falls das deutsche Kindergeld höher ist. Die nötigen Formulare finden Sie unter Kindergeld für Grenzgänger: die Formulare KG1 und KG51.
Wenn Sie Ihre Beschäftigung in Luxemburg beenden, ändert sich Ihr Anspruch: siehe Sie haben Ihre Arbeit in Luxemburg aufgehört?
Wie viel Kindergeld zahlt Luxemburg pro Kind?
Seit dem 1. Juni 2026 beträgt die Familienzulage 315,04 € pro Kind und Monat, 338,85 € ab 6 Jahren und 374,48 € ab 12 Jahren.
Bekomme ich luxemburgische Familienleistungen, obwohl meine Kinder in Deutschland wohnen?
Ja. Die luxemburgischen Familienleistungen sind exportierbar und werden für Ihre in Deutschland wohnenden Kinder gezahlt.
Aktualisiert am 28.07.2026 · Quellen: Zukunftskeess/CAE (cae.public.lu), Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.