Das Wichtigste
- Für das deutsche Kindergeld stellen Sie den Antrag KG1 mit der Anlage Kind bei der Familienkasse.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen kommen die Anlage Ausland (KG51) und die Arbeitgeberbescheinigung (KG54) hinzu.
- Ein Merkblatt für grenzüberschreitende Fälle ist in mehreren Sprachen verfügbar.
- Welches Land vorrangig zahlt, bestimmen die EU-Prioritätsregeln — das andere Land zahlt ggf. einen Unterschiedsbetrag.
Welche Formulare brauchen Sie?
Der Hauptantrag bei der Familienkasse, mit einer Anlage pro Kind. Formulare der Familienkasse.
Pflicht, sobald ein Elternteil oder Kind im Ausland wohnt, arbeitet oder ausländische Leistungen bezieht.
Für Grenzgänger: Nachweis der Beschäftigung; Selbstständige nutzen Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid.
Fragen zu Ihrer Situation?
Unsere Juristen beantworten Ihre Fragen kostenlos.
Häufige Fragen
Welche Formulare gelten für Grenzgänger?
KG1 mit Anlage Kind, ergänzt um die Anlage Ausland (KG51) und die Arbeitgeberbescheinigung (KG54).
Wo finde ich die Formulare?
Im Download-Bereich der Familienkasse auf arbeitsagentur.de – inklusive mehrsprachigem Merkblatt für grenzüberschreitende Fälle.
Welches Land zahlt zuerst?
Das bestimmen die EU-Prioritätsregeln (Beschäftigung, Wohnland der Kinder); das nachrangige Land zahlt gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag.
Aktualisiert am 10. Juli 2026