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Kindergeld für Grenzgänger: die Formulare KG1 und KG51

Mise à jour le 10/07/2026

Das Wichtigste

  • Für das deutsche Kindergeld stellen Sie den Antrag KG1 mit der Anlage Kind bei der Familienkasse.
  • Bei grenzüberschreitenden Fällen kommen die Anlage Ausland (KG51) und die Arbeitgeberbescheinigung (KG54) hinzu.
  • Ein Merkblatt für grenzüberschreitende Fälle ist in mehreren Sprachen verfügbar.
  • Welches Land vorrangig zahlt, bestimmen die EU-Prioritätsregeln — das andere Land zahlt ggf. einen Unterschiedsbetrag.

Welche Formulare brauchen Sie?

1Antrag KG1 + Anlage Kind

Der Hauptantrag bei der Familienkasse, mit einer Anlage pro Kind. Formulare der Familienkasse.

2Anlage Ausland (KG51)

Pflicht, sobald ein Elternteil oder Kind im Ausland wohnt, arbeitet oder ausländische Leistungen bezieht.

3Arbeitgeberbescheinigung (KG54)

Für Grenzgänger: Nachweis der Beschäftigung; Selbstständige nutzen Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid.

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in Luxemburg? Die luxemburgischen Familienleistungen der CAE und der Unterschiedsbetrag sind in unserem Bereich Deutschland–Luxemburg erklärt.

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Häufige Fragen

Welche Formulare gelten für Grenzgänger?

KG1 mit Anlage Kind, ergänzt um die Anlage Ausland (KG51) und die Arbeitgeberbescheinigung (KG54).

Wo finde ich die Formulare?

Im Download-Bereich der Familienkasse auf arbeitsagentur.de – inklusive mehrsprachigem Merkblatt für grenzüberschreitende Fälle.

Welches Land zahlt zuerst?

Das bestimmen die EU-Prioritätsregeln (Beschäftigung, Wohnland der Kinder); das nachrangige Land zahlt gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag.

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Quelle: Familienkasse / Bundesagentur für Arbeit.

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