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Sie haben Ihre Arbeit in Luxemburg aufgehört?

Mise à jour le 22/07/2026

Familienleistungen · Änderung

Sie haben Ihre Arbeit in Luxemburg beendet

Endet Ihre Beschäftigung in Luxemburg, kann sich die vorrangige Zuständigkeit für Ihre Familienleistungen ändern.

Was ändert sich?

Solange Sie in Luxemburg arbeiten, zahlt Luxemburg vorrangig. Beenden Sie Ihre Tätigkeit, hängt die weitere Zuständigkeit von Ihrer neuen Situation ab:

  • Arbeitslosigkeit mit luxemburgischer Leistung: Luxemburg kann weiter zuständig bleiben.
  • Neue Beschäftigung in Deutschland oder deutsche Leistungen: Deutschland wird vorrangig, Luxemburg zahlt ggf. keinen Differenzbetrag mehr.
  • Ruhestand: die Zuständigkeit richtet sich nach dem rentenzahlenden Land.

✅ Was Sie tun sollten

Melden Sie die Änderung umgehend der Zukunftskeess (CAE) und der Familienkasse, damit Zahlungen korrekt fortgeführt oder angepasst werden und keine Rückforderungen entstehen.

Verliere ich die luxemburgischen Familienleistungen sofort?

Nicht unbedingt. Beziehen Sie z. B. luxemburgisches Arbeitslosengeld, kann Luxemburg zuständig bleiben. Bei neuer Beschäftigung in Deutschland wird meist Deutschland vorrangig. Melden Sie die Änderung den Kassen.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Zukunftskeess/CAE (cae.public.lu), Familienkasse, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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