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Hitze am Arbeitsplatz: Welche Pflichten hat Ihr Arbeitgeber?

28/07/2026
Souad Ben Bouazza

⏱ Lesezeit: 4 Min.

Mit dem nahenden Sommer können Hitzeperioden die Arbeit besonders belastend machen – im Freien ebenso wie in unzureichend belüfteten Räumen. In Europa ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen, auch vor hitzebedingten Risiken. Die konkreten Maßnahmen hängen jedoch vom Beschäftigungsland ab: Das sollte jeder Grenzgänger vor den nächsten Hitzespitzen wissen.

📌 Das Wichtigste
  • Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG verpflichtet jeden europäischen Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten – auch bei Hitzerisiken.
  • Die konkreten Präventionsmaßnahmen variieren je nach Beschäftigungsland: Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Vorschriften.
  • 🇫🇷 Frankreich: Das Dekret Nr. 2025-482 sieht seit dem 1. Juli 2025 besondere Pflichten vor, je nach Warnstufe von Météo-France.
  • Angepasste Arbeitszeiten, regelmäßige Pausen und kostenloses Trinkwasser gehören zu den erwarteten Maßnahmen.
  • Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bleibt auch bei Hitze verpflichtend.
🇪🇺

Europa: ein gemeinsamer Schutzsockel

Gemeinsame Basis

Auf europäischer Ebene verpflichtet die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 jeden Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Diese allgemeine Pflicht gilt auch für thermische Risiken.

Die konkreten Präventionsmodalitäten variieren jedoch je nach Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaats: Grenzgänger sollten sich daher an den im Beschäftigungsland geltenden Vorschriften orientieren.

🇫🇷

Frankreich: ein Dekret für intensive Hitzeperioden

Seit 01.07.2025

Mehrere Länder haben kürzlich ihre nationalen Vorschriften verschärft. In Frankreich sieht das Dekret Nr. 2025-482 vom 27. Mai 2025, anwendbar seit dem 1. Juli 2025, besondere Pflichten bei intensiven Hitzeepisoden vor, abhängig von den Warnstufen von Météo-France.

🔍

Hitzebedingte Risiken bewerten

Der Arbeitgeber muss die Situationen ermitteln, in denen Arbeitnehmer hohen Temperaturen ausgesetzt sind, und geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen. Diese Bewertung berücksichtigt insbesondere:

  • die Art der ausgeführten Tätigkeiten;
  • die Intensität der körperlichen Anstrengung;
  • die klimatischen Bedingungen und das Arbeitsumfeld;
  • die getragene Schutzausrüstung oder -kleidung;
  • individuelle Merkmale der Arbeitnehmer, etwa das Alter oder bestimmte Erkrankungen, die ihre Anfälligkeit erhöhen können.

In besonders exponierten Branchen können spezifische Bewertungsmethoden eingesetzt werden, um das Risikoniveau einzuschätzen.

🛠️

Welche Maßnahmen kommen in Frage?

Die Maßnahmen müssen den ermittelten Risiken angepasst sein und nach Möglichkeit kollektive Schutzmaßnahmen bevorzugen.

🔧 Technische Maßnahmen

  • die Belüftung oder Lufterneuerung verbessern;
  • Wärmequellen nach Möglichkeit begrenzen;
  • schattige oder gekühlte Bereiche einrichten;
  • Arbeitnehmer von stark wärmeerzeugenden Geräten abschirmen;
  • klimatisierte Fahrzeuge bereitstellen, wenn die Tätigkeit es rechtfertigt;
  • mechanische Hilfen einsetzen, um körperliche Anstrengung zu verringern;
  • Arbeitsplätze anpassen oder Telearbeit fördern, wenn dies mit der Tätigkeit vereinbar ist;
  • die Temperatur der Arbeitsräume überwachen.

🗓 Organisatorische Maßnahmen

  • die Arbeitszeiten anpassen, um die heißesten Tageszeiten zu vermeiden;
  • Arbeits- und Ruhephasen abwechseln;
  • körperlich anstrengende Aufgaben früh am Morgen oder am späten Tag einplanen;
  • die Häufigkeit der Pausen an einem kühlen oder schattigen Ort erhöhen;
  • kostenlos ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stellen.
💡 Pausen und Flüssigkeitszufuhr: Präventionsstellen empfehlen, regelmäßig kleine Mengen Wasser zu trinken, um das Risiko einer Dehydrierung zu begrenzen, und Pausen möglichst in belüfteten oder gekühlten Räumen zu verbringen.
👕

Die Arbeitskleidung anpassen

Sofern die Sicherheitsanforderungen es zulassen, kann der Arbeitgeber die Kleidungsvorschriften lockern und leichtere, atmungsaktive Kleidung ermöglichen. Je nach Tätigkeit können ergänzende Ausrüstungen – Kappen, Schutzbrillen oder anderer Schutz vor Sonneneinstrahlung – bereitgestellt werden.

⚠ Wichtiger Hinweis

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bleibt verpflichtend, wenn sie für die Sicherheit der Arbeitnehmer erforderlich ist. Sie darf erst abgelegt werden, wenn ihre Verwendung nicht mehr gerechtfertigt ist – auch bei großer Hitze.

📢

Arbeitnehmer informieren und schulen

Die Arbeitnehmer müssen für hitzebedingte Risiken sensibilisiert werden, um die ersten Anzeichen eines Hitzschlags oder einer Dehydrierung schnell zu erkennen und im Notfall richtig zu handeln. Eine angemessene Information trägt dazu bei, Risiken zu begrenzen und bei Unwohlsein schnell zu reagieren.

⚖️

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber unterliegt einer allgemeinen Pflicht zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Bei Hitzeepisoden kann seine Haftung ausgelöst werden, wenn er keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder keine geeigneten Präventionsmaßnahmen umgesetzt hat.

Diese Pflicht wird anhand der im Beschäftigungsland geltenden Vorschriften sowie der Umstände des Einzelfalls beurteilt. In mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, präzisieren nationale Bestimmungen inzwischen die bei Hitzeepisoden erwarteten Maßnahmen.

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