Als Grenzgänger haben Sie Anspruch auf deutsche UND französische Familienleistungen.
Sie können jedoch nicht die vollen Leistungen aus den beiden Ländern in Anspruch nehmen.
Es ist daher notwendig zu bestimmen, welches Land ist eine Priorität für die Zahlung der Familienleistungen hat. Der andere (die anderen) Staat (Staaten) können möglicherweise einen Ausgleichszuschlag zahlen. Dieser Ausgleichszuschlag entspricht dem Unterschied zwischen der bekommenen Leistungen und dem Recht auf die größeren Leistungen vom Staat, der keine Priorität hat.