Vertragsende, Kündigung, Entlassung? Ihr Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit dem Monat, in dem Ihr Arbeitsvertrag in Deutschland endet. Hier sind die 3 Reflexe, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die 3 richtigen Reflexe
1. Informieren Sie die Familienkasse unverzüglich. Sie müssen die Beendigung Ihrer Tätigkeit in Deutschland schnellstmöglich melden.
2. Legen Sie nach Vertragsende erhaltene Zahlungen beiseite. Falls die deutsche Kasse vorübergehend weiter Leistungen zahlt, während sie Ihre Akte aktualisiert, legen Sie diese Beträge auf ein separates Konto: Sie werden zur Rückzahlung aufgefordert.
3. Aktivieren Sie Ihre Ansprüche in Frankreich wieder. Sobald Ihre deutschen Ansprüche enden, wenden Sie sich an die CAF Ihres Wohnorts, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und eine Zahlungslücke zu vermeiden.
💡 Gut zu wissen: Wenn Sie in Deutschland Geldleistungen der Kranken-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung beziehen, bleibt Ihr Anspruch auf deutsche Familienleistungen für die gesamte Dauer der Leistung erhalten.
Häufige Fragen
Wann endet mein Kindergeldanspruch?
Grundsätzlich mit dem Monat, in dem Ihr Arbeitsvertrag in Deutschland endet – es sei denn, Sie beziehen deutsche Geldleistungen (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit): Dann bleibt der Anspruch während der Leistung erhalten.
Muss ich nach Vertragsende gezahltes Kindergeld zurückzahlen?
Ja. Wenn die Kasse weiter Leistungen gezahlt hat, während sie Ihre Akte aktualisierte, sind diese Beträge eine Überzahlung und müssen zurückgezahlt werden.
Wer zahlt die Leistungen nach meiner Rückkehr nach Frankreich?
Frankreich wird wieder zuständig: Stellen Sie einen Antrag bei der CAF Ihres Wohnorts, um eine Zahlungslücke zu vermeiden.
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