Als Grenzgänger haben Sie Anspruch auf deutsche UND französische Familienleistungen.
Sie können jedoch nicht die vollen Leistungen aus den beiden Ländern in Anspruch nehmen.

Es ist daher notwendig zu bestimmen, welches Land ist eine Priorität für die Zahlung der Familienleistungen hat. Der andere (die anderen) Staat (Staaten) können möglicherweise einen Ausgleichszuschlag zahlen. Dieser Ausgleichszuschlag entspricht dem Unterschied zwischen der bekommenen Leistungen und dem Recht auf die größeren  Leistungen vom Staat, der keine Priorität hat. 

Sie hören ihre beschäftigung in Deutschland auf?

Sie müssen der Arbeitsagentur Bescheid sagen, wenn Sie Ihre Aktivität in Deutschland aufhören.

Wenn Sie Anspruch auf Geldleistungen von der Krankenversicherung, der Unfall- oder der Arbeitslosenversicherung haben, wird der Anspruch auf Familienleistungen verlängert.