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Der Arbeitsvertrag

Mise à jour le 31/05/2021

  • Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können, wenn Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
  • Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts (sofern Ihr Arbeitsvertrag nicht anderes vorsieht).
Das deutsche Recht unterteilt die Arbeitnehmer in drei Gruppen:
  • die Arbeiter
  • die Angestellten
  • die leitenden Angestellten

Die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten treten immer weniger deutlich zutage, leitende Angestellte hingegen haben einen besonderen Status, insbesondere hinsichtlich ihrer Sozialversicherung und ihrer Arbeitszeit.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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