Wie ist Ihr Mutterschutz geregelt?
Das luxemburgische Arbeitsrecht schützt werdende und stillende Mütter: Kündigungsschutz, angepasste Arbeitsbedingungen und Freistellung für Untersuchungen.
Ihre Schutzrechte
Kündigungsschutz
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß (ärztliches Attest), bis 12 Wochen nach der Entbindung darf Ihnen nicht gekündigt werden.
Angepasste Arbeit
Gefährliche oder körperlich belastende Tätigkeiten sind zu vermeiden. Nachtarbeit kann auf Wunsch entfallen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz gegebenenfalls anpassen.
Untersuchungen & Stillzeit
Sie werden für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen freigestellt. Nach der Rückkehr haben Sie Anspruch auf Stillpausen.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz?
Von der Kenntnis der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber bis 12 Wochen nach der Entbindung.
Muss ich für Untersuchungen Urlaub nehmen?
Nein, für vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen werden Sie freigestellt.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: ITM (itm.lu), CNS (cns.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.