Wie ist Ihr Mutterschutz ?

Mutterschaftsurlaub wird gewährt, wenn die Arbeitnehmerin innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens sechs Monate versichert war.

Sachleistungen 

Anspruchsberechtigt sind Frauen, die persönlich oder als Mitversicherte versichert sind unter den gleichen Bedingungen wie bei Leistungen im Krankheitsfall. Mitversicherte erhalten einen Pauschbetrag, der jede Leistung getrennt aufführt und folgende Leistungen umfasst:

  • Hebammenleistungen und medizinische Hilfe,
  • Mutterschaftskosten,
  • Heilnahrung für den Säugling,
  • pharmazeutische Hilfsmittel,
  • Krankenhauskosten.

Geldleistungen 

Höhe des Mutterschaftsgeldes: Bei Arbeitnehmerinnen entspricht das Mutterschaftsgeld dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt, das die Selbstversicherte bezogen hätte, wenn sie weiter gearbeitet hätte (abzüglich Sozialbeiträge und Steuern).

Das Mutterschaftsgeld wird direkt von der Krankenkasse bezahlt. Es wird kein 13. Monatsgehalt und keine Gratifikation berücksichtigt.