Welche Leistungen haben Sie bei einer Adoption?
Bei der Adoption eines Kindes sieht Luxemburg einen Aufnahmeurlaub (congé d’accueil) mit einer Entschädigung der CNS vor.
Der Aufnahmeurlaub
Bei der Adoption eines minderjährigen Kindes haben Sie Anspruch auf einen Aufnahmeurlaub (congé d’accueil). Während dieser Zeit zahlt die CNS eine Entschädigung ähnlich dem Mutterschaftsgeld. Ein Elternteil nimmt den Urlaub in Anspruch.
Bedingungen
Voraussetzung sind eine ausreichende Versicherungszeit und die Vorlage der Adoptionsunterlagen. Im Anschluss kann — wie bei einer Geburt — ein Elternurlaub genommen werden.
Gibt es bei einer Adoption einen bezahlten Urlaub?
Ja, den Aufnahmeurlaub (congé d’accueil) mit einer Entschädigung der CNS, ähnlich dem Mutterschaftsurlaub. Anschließend ist ein Elternurlaub möglich.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.