Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen 12-wöchigen Adoptionsurlaub in Anspruch nehmen, um Ihr Kind aufzunehmen:
- Sie müssen im Besitz einer gerichtlichen Bescheinigung sein, die bestätigt, dass ein Adoptionsverfahren eingeleitet wurde;
- das adoptierte Kind muss jünger als 12 Jahre sein;
- Sie müssen mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 12 Monate vor der Aufnahme des Kindes bei der Kranken-Mutterschaftsversicherung versichert gewesen sein.
Der Urlaub wird nur der Frau oder ihrem Ehepartner gewährt (und nicht gleichzeitig beiden Elternteilen).
Der Empfänger des Aufnahmeurlaubs genießt denselben Kündigungsschutz wie eine schwangere Frau und erhält zulasten des Staates eine Geldleistung, die derjenigen bei Mutterschaft entspricht.