Welche Formalitäten sind gegenüber dem Arbeitgeber zu beachten?
Als Grenzgängerin melden Sie Ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber und der CNS mit einem ärztlichen Attest — so sind Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld gesichert.
Die Schritte
- Ärztliches Attest einholen. Ihr Arzt bescheinigt die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin.
- Arbeitgeber informieren. Übermitteln Sie das Attest per Einschreiben mit Rückschein — ab diesem Moment gilt der Kündigungsschutz.
- CNS benachrichtigen. Die luxemburgische Gesundheitskasse (CNS) erhält ebenfalls ein Attest zur Auszahlung des Mutterschaftsgeldes.
Wichtig: Der Kündigungsschutz greift erst, wenn der Arbeitgeber informiert ist. Wählen Sie eine nachweisbare Form (Einschreiben).
Wie informiere ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft?
Mit einem ärztlichen Attest per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang gilt der Kündigungsschutz.
Muss auch die CNS informiert werden?
Ja, die CNS erhält ein Attest, damit das Mutterschaftsgeld ausgezahlt werden kann.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNS (cns.lu), ITM (itm.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.