Der Antrag auf Mutterschaftsurlaub
Bei der CNS
Der Antrag auf Mutterschaftsurlaub erfolgt durch Übermittlung eines ärztlichen Attests an die CNS, in dem das voraussichtliche Entbindungsdatum angegeben ist. Um die CNS zu informieren, müssen Sie diesen Antrag wie folgt stellen:
- entweder online über das Formular „Déclaration de maternité“ (Mutterschaftserklärung), das auf der Website der CNS verfügbar ist (Rubrik „Services en ligne et formulaires“),
- oder auf dem Postweg an folgende Adresse: CNS – Indemnités pécuniaires, L-2980 Luxembourg.
Bei Ihrem Arbeitgeber
Darüber hinaus müssen Sie dieses Attest auch Ihrem Arbeitgeber übermitteln, und zwar auf eine der folgenden Arten:
- per Fax oder E-Mail, sofern das Schwangerschaftsattest leserlich übermittelt wird; oder
- per Einschreiben mit Rückschein; oder
- persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Arbeitgebers, der den Empfang auf der Kopie des Attests bestätigt.
Zu beachten: Das ärztliche Attest muss von einem Arzt (und nicht von einer Hebamme) innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen ausgestellt werden. Um den frühestmöglichen Ausstellungstag dieses Attests zu ermitteln, kann das auf der Website der CNS verfügbare Berechnungstool für den Mutterschaftsurlaub genutzt werden.
Wenn Sie diese Schritte durchführen, haben Sie automatisch Anspruch auf den 8-wöchigen Mutterschutz vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
Der Kündigungsschutz
Ihre ärztlich festgestellte Schwangerschaft gewährt Ihnen einen Schutz vor Kündigung, außer bei einem schwerwiegenden Verschulden Ihrerseits; in diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber beim Gericht die Auflösung Ihres Arbeitsvertrags beantragen.
Der Kündigungsschutz, den Sie genießen, besteht während der 12 Wochen nach der Entbindung fort.
Zu beachten: Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kündigung mitteilt oder Sie zu einem Vorstellungsgespräch vor der Kündigung einlädt, bevor Ihre Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde, können Sie ihm Ihr ärztliches Attest innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zusenden. Dies führt zur Nichtigkeit Ihrer Kündigung. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die Kündigung zurückzunehmen und für nichtig zu erklären, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach der Vertragsauflösung beim Präsidenten des Arbeitsgerichts einen Antrag stellen, damit dieser die Nichtigkeit der Kündigung feststellt und Ihre Weiterbeschäftigung (bzw. Wiedereinstellung) im Unternehmen anordnet.
Ihr Arbeitgeber kann jedoch nicht dazu verpflichtet werden, seine Tätigkeit fortzuführen (zum Beispiel im Falle einer Betriebsschließung aus wirtschaftlichen Gründen), nur um Sie in Ihrer Position zu halten.