Arbeitsmediziner hat Sie als Geeignet für Ihre Beschäftigung erklärt
Der über die Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzte Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer während 26 Wochen ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit weder eine Kündigung noch eine Einladung zum Vorgespräch zukommen lassen. Im Übrigen endet der Arbeitsvertrag automatisch nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit während eines Referenzzeitraums von 104 Wochen.
Arbeitsmediziner hat Sie als Ungeeignet für Ihre Beschäftigung erklärt
Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 25 Arbeitnehmer
Sollte der Arbeitsmediziner Sie als ungeeignet für Ihre Beschäftigung erklären, muss Ihr Arbeitgeber Sie nach Möglichkeit entsprechend Ihren verbleibenden Fähigkeiten zu einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung zuweisen.
Wird Ihre Wiedereingliederung unmöglich, kann der Arbeitgeber Sie mit Kündigungsfrist entlassen.
Ihr Unternehmen beschäftigt mehr als 25 Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie zu einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung zuweisen.
Wiederholte Abwensenheiten wegen Krankheit
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen ordentlich kündigen (mit Kündigungsfrist) im Falle Ihrer wiederholten oder langfristigen Abwesenheiten, die Unternehmensstörungen vermuten:
- Entweder nach Ende Ihrer Krankheit,
- Oder nach 26 Wochen Ihrer Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit.
Der Arbeitsvertrag endet automatisch, ohne dass der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber etwas unternehmen müssen, wenn:
- Nach Ablauf des Rechts auf Krankengeld (78-Wochen-Frist auf Referenzzeitraum von 104 Wochen).
- Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen am Tag der Mitteilung der Entscheidung der gemischten Kommission (falls eine externe Wiedereingliederung oder Invalidität).
Wurde eine externe Wiedergliederung Ihnen notifiziert, haben Sie ab der Notifikation Anspruch auf luxemburgisches Arbeitslosengeld. Erhalten Sie gleichzeitig deutsches Arbeitslosengeld, sollen Sie die Bundesagentur für Arbeit darum bitten, Ihre Akte zu schließen.
Die von der ADEM gezahlte Entschädigung (Ausgleichzulage) entspricht dem Betrag der Geldleistungen der Krankenversicherung. Sie werden während eines Jahres bezahlt. Eine Verlängerung ist durch ein Invaliditätsattest (Invalidität von mindestens 30%) möglich.
Nach dem Ablauf von 18 Monaten soll der Grenzgänger persönlich der Gesundheitskasse („Caisse nationale d’assurance pension“) seine luxemburgischen Versicherungszeiten nachweisen und Anspruch auf Ausgleichzulage stellen.