Jeder Arbeitnehmer (Nichtselbstständige) wird vom Arbeitgeber binnen 8 Tagen beim „Centre Commun de Sécurité Sociale“ (Zentralstelle für Soziale Sicherheit) gemeldet. Ein Grenzgänger erhält dann eine Sozialversicherungskarte mit der Meldenummer in Luxemburg.

In der Krankenversicherung gibt es zwei Leistungsarten:
  • Sachleistungen: dies sind zahnärztliche, medizinische Leistungen, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, ...

Sachleistungen können Grenzgänger und ihre Mitversicherten sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg  beanspruchen (vorausgesetzt die unten beschriebenen Formalitäten werden eingehalten). In diesem Fall erhalten Versicherte Leistungen nach der Gesetzgebung des Landes, in dem die Leistung erbracht wird.

  • Geldleistungen: dabei handelt es sich um Geldleistungen, die im Falle der Erkrankung gezahlt werden.

Geldleistungen im Falle der Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall, die nicht berufsbedingt sind, werden von der zuständigen Stelle des Arbeitslandes erbracht (Krankenkasse), auch hier müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden.

Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich Krankeschrieben bin?

Arbeitsmediziner hat Sie als Geeignet für Ihre Beschäftigung erklärt

Der über die Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzte Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer während 26 Wochen ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit weder eine Kündigung noch eine Einladung zum Vorgespräch zukommen lassen. Im Übrigen endet der Arbeitsvertrag automatisch nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit während eines Referenzzeitraums von 104 Wochen. 

Arbeitsmediziner hat Sie als Ungeeignet für Ihre Beschäftigung erklärt 

Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 25 Arbeitnehmer

Sollte der Arbeitsmediziner Sie als ungeeignet für Ihre Beschäftigung erklären, muss Ihr Arbeitgeber Sie nach Möglichkeit entsprechend Ihren verbleibenden Fähigkeiten zu einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung zuweisen.

Wird Ihre Wiedereingliederung unmöglich, kann der Arbeitgeber Sie mit Kündigungsfrist entlassen.

Ihr Unternehmen beschäftigt mehr als 25 Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie zu einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung zuweisen.

Wiederholte Abwensenheiten wegen Krankheit

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen ordentlich kündigen (mit Kündigungsfrist) im Falle Ihrer wiederholten oder langfristigen Abwesenheiten, die Unternehmensstörungen vermuten:

  • Entweder nach Ende Ihrer Krankheit,
  • Oder nach 26 Wochen Ihrer Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit.

Der Arbeitsvertrag endet automatisch, ohne dass der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber etwas unternehmen müssen, wenn:

  • Nach Ablauf des Rechts auf Krankengeld (78-Wochen-Frist auf Referenzzeitraum von 104 Wochen).
  • Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen am Tag der Mitteilung der Entscheidung der gemischten Kommission (falls eine externe Wiedereingliederung oder Invalidität).

Wurde eine externe Wiedergliederung Ihnen notifiziert, haben Sie ab der Notifikation Anspruch auf luxemburgisches Arbeitslosengeld. Erhalten Sie gleichzeitig deutsches Arbeitslosengeld, sollen Sie die Bundesagentur für Arbeit darum bitten, Ihre Akte zu schließen.

Die von der ADEM gezahlte Entschädigung (Ausgleichzulage) entspricht dem Betrag  der Geldleistungen der Krankenversicherung. Sie werden während eines Jahres bezahlt. Eine Verlängerung ist  durch ein Invaliditätsattest (Invalidität von mindestens 30%) möglich.

Nach dem Ablauf von 18 Monaten soll der Grenzgänger persönlich der Gesundheitskasse („Caisse nationale d’assurance pension“) seine luxemburgischen Versicherungszeiten nachweisen und Anspruch auf Ausgleichzulage stellen.