Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich krankgeschrieben bin?
Bei Arbeitsunfähigkeit genießen Sie in Luxemburg einen besonderen Kündigungsschutz — unter Bedingungen und zeitlich begrenzt.
Der Kündigungsschutz
Sind Sie ordnungsgemäß krankgeschrieben, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht kündigen — und zwar für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 26 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Bedingungen: Ihre Meldepflichten
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Tag (mündlich oder schriftlich) über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
- Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens am 3. Tag der Abwesenheit beim Arbeitgeber und bei der CNS ein.
⚠️ Grenzen des Schutzes
Der Schutz entfällt, wenn Sie Ihre Meldepflichten nicht rechtzeitig erfüllen, nach Ablauf der 26 Wochen, oder bei schwerem Fehlverhalten (faute grave). Eine dennoch ausgesprochene Kündigung kann angefochten werden.
Wie lange bin ich vor Kündigung geschützt?
Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 26 Wochen ab deren Beginn — vorausgesetzt, Sie haben Ihre Meldepflichten (Meldung am 1. Tag, Attest bis zum 3. Tag) erfüllt.
Was, wenn ich das Attest zu spät einreiche?
Dann kann der Kündigungsschutz entfallen. Reichen Sie das Attest daher unbedingt fristgerecht (bis zum 3. Tag) beim Arbeitgeber und der CNS ein.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: ITM (itm.lu), Arbeitsgesetzbuch Luxemburg, guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.