Sie sind ein Bürger der Europäischen Union und möchten in Luxemburg arbeiten. Sie haben die Absicht, einen reglementierten Beruf als Selbstständiger, im Handel oder im Handwerk, einen Beruf im Gesundheitswesen oder eine sozialpädagogische Tätigkeit auszuüben. Das luxemburgische Recht stellte in Anwendung der Europäischen Richtlinie allgemeine Regeln über die akademische Anerkennung aufgestellt- Die nicht reglementierten Berufe sind ihrerseits ohne Anerkennung des Abschlusses zugänglich. Für zahlreihe Berufe sind Sie jedoch verpflichtet, eine Qualifikation vorzuweisen.
Die prinzipien der anerkennung von beruflichen qualifikationen
Sie haben den wunsch, im paramedizinischen bereich in Luxemburg zu arbeiten
Sie möchten als handwerker in Luxemburg arbeiten
Sie haben den Wunsch, im lebensmittelsektor in Luxemburg zu arbeiten
Sie haben den wunsch, im buchhaltungssektor in Luxemburg zu arbeiten