Als Arbeitnehmer in Frankreich sind Sie zwingend Mitglied in der Unfall- und Berufskrankheitsversicherung.
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, deren Beiträge vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.
Die Arbeitsunfall-/Berufskrankheitsversicherung setzt sich zusammen aus:
- Sachleistungen, die insbesondere medizinische, chirurgische und pharmazeutische Behandlungen, Prothesen, Krankenhaus- und Transportkosten, Wiedereingliederungsmaßnahmen und Rehamaßnahmen des/der Geschädigten betreffen. Die Tatsache, ob eine Unterbrechung der Arbeit vorliegt oder nicht, ist hier nicht von Bedeutung.
- Geldleistungen, d.h. Lohn- oder Rentenausgleichsleistungen, die im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Berufskrankheit oder -unfall gezahlt werden.
Diese Leistungen werden Ihnen von der CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie), bei der sie versichert sind, im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen in Frankreich gezahlt.
Welche Risiken werden durch die Unfallversicherung abgedeckt?
Welche Formalitäten müssen erfüllt sein, um Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen?
Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?
Kann mich mein Arbeitgeber in Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit entlassen?
Welche Rechte haben die Hinterbliebenen im Todesfall des/der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit?