Als Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung in Deutschland. Ihre Beiträge werden direkt von Ihrem Arbeitgeber von Ihrem Gehalt abgezogen.
Um eine deutsche Rente zu beziehen, müssen Sie 60 Monate (5 Jahre) versichert gewesen sein, davon mindestens 12 Monate in Deutschland : es ist also nicht erforderlich, 5 Jahre in Deutschland gearbeitet zu haben, um Anspruch auf eine Rente zu haben, sondern lediglich mindestens 12 Monate. Wenn Sie in Frankreich (und/oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie von jedem Staat eine Altersrente, sofern Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Anteil der Altersrente.
Die Zusatzrentenversicherung ist in Deutschland nicht obligatorisch. Um eine Zusatzrente zu erhalten, müssen Sie sich bei einer privaten Versicherung anmelden, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat ein Zusatzrentensystem für seine Arbeitnehmer eingerichtet.
Das Renteneintrittsalter ist in Deutschland und Frankreich nicht gleich.