- Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können, wenn Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
- Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
- Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts (sofern Ihr Arbeitsvertrag nicht anderes vorsieht).
Das deutsche Recht unterteilt die Arbeitnehmer in drei Gruppen:
- die Arbeiter
- die Angestellten
- die leitenden Angestellten
Die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten treten immer weniger deutlich zutage, leitende Angestellte hingegen haben einen besonderen Status, insbesondere hinsichtlich ihrer Sozialversicherung und ihrer Arbeitszeit.