Telearbeit in Luxemburg beenden
Sie möchten die Telearbeit beenden und wieder vollständig vor Ort arbeiten? Auch das will geregelt sein — mit Folgen für Steuer und Sozialversicherung.
Wie beenden Sie die Telearbeit?
Die Schritte
- Einvernehmlich: da Telearbeit auf beidseitigem Einvernehmen beruht, kann sie jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden.
- Umkehrbarkeit: sieht Ihre Vereinbarung eine Rückkehrklausel vor, kann jede Seite die Telearbeit unter Einhaltung der vereinbarten Ankündigungsfrist beenden.
- Schriftlich festhalten: Datum und Rückkehr an den Arbeitsplatz festhalten.
⚠️ Folgen, an die Sie denken sollten
- Steuer & Sozialversicherung: sobald Sie wieder vollständig in Luxemburg arbeiten, sind die Schwellen (34 Tage / 49,9 %) nicht mehr relevant — Ihr Status als klassischer Grenzgänger bleibt bestehen.
- A1-Bescheinigung: wurde eine A1 für Telearbeit ausgestellt, informieren Sie den Arbeitgeber, damit der CCSS die Angaben aktualisiert.
Häufige Fragen
Kann ich jederzeit zur Arbeit vor Ort zurückkehren?
In der Regel ja, im gegenseitigen Einvernehmen. Sieht Ihre Vereinbarung eine Rückkehrklausel vor, ist die vereinbarte Ankündigungsfrist einzuhalten.
Muss ich etwas bei der Sozialversicherung veranlassen?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, damit eine ggf. für Telearbeit ausgestellte A1-Bescheinigung beim CCSS aktualisiert wird.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Konvention über die Telearbeit (20.10.2020), CCSS. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.