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Telearbeit mit dem Arbeitgeber besprechen

Aktualisiert am 20/07/2026

Telearbeit · Vorbereitung

Telearbeit mit dem Arbeitgeber besprechen

Bevor Sie als Grenzgänger mit dem Homeoffice beginnen, sollten Sie einige Punkte klar mit Ihrem luxemburgischen Arbeitgeber vereinbaren — das vermeidet steuerliche und soziale Überraschungen.

✅ Ihre Checkliste vor dem Gespräch

  • Anzahl der Homeoffice-Tage: ein Rhythmus unter den Schwellen (34 Tage steuerlich, 49,9 % sozial).
  • Schriftliche Vereinbarung: im Arbeitsvertrag oder in einem Zusatz (Umfang, Dauer, Widerruf).
  • Ausstattung & Kosten: welche Geräte gestellt werden, ob eine Kostenpauschale gezahlt wird.
  • Erreichbarkeit & Arbeitszeit: Arbeitszeiten und Recht auf Abschalten.
  • A1-Bescheinigung: den Arbeitgeber bitten, sie beim CCSS zu beantragen.
  • Datenschutz & Versicherung: Umgang mit Daten und Absicherung bei Arbeitsunfall im Homeoffice.

⚠️ Behalten Sie die Schwellen im Blick

Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Tage. Ein Überschreiten der 49,9 % oder der 34 Tage hat konkrete Folgen für Steuer und Beiträge.

Häufige Fragen

Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?

Ja, dringend empfohlen. Sie beruht auf gegenseitigem Einvernehmen und sollte im Arbeitsvertrag oder in einem Zusatz geregelt werden (Umfang, Ausstattung, Widerruf).

Wer kümmert sich um die A1-Bescheinigung?

Ihr Arbeitgeber beim CCSS. Sprechen Sie das Thema aktiv an, bevor Sie regelmäßig im Homeoffice arbeiten.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Konvention über die Telearbeit (20.10.2020), CCSS, ITM. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.