Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Den individuellen Bildungsurlaub beantragen

Mise à jour le 23/07/2026

Den individuellen Bildungsurlaub beantragen

Bis zu 80 Tage über Ihre Laufbahn, um sich individuell weiterzubilden, eine Prüfung vorzubereiten oder eine Abschlussarbeit zu schreiben — mit einer Ausgleichsentschädigung, die Ihr Gehalt ersetzt.

Das Wichtigste
  • 80 Tage Bildungsurlaub über die gesamte Laufbahn, in Tranchen von max. 20 Tagen über 2 Jahre.
  • Ab 6 Monaten Beschäftigung in einem in Luxemburg tätigen Unternehmen — Grenzgänger inbegriffen.
  • Fortbildungen in Luxemburg oder im Ausland (Berufskammern, CSL, zugelassene Einrichtungen).
  • Ausgleichsentschädigung während des Urlaubs (siehe unten).
80 Tage
über die Laufbahn
20 Tage
max. je 2 Jahre
6 Monate
Mindestbetriebszugehörigkeit

Voraussetzungen

  • Zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens 6 Monaten bei einem im Großherzogtum tätigen Unternehmen beschäftigt sein.
  • Eine Fortbildung besuchen, die von den Berufskammern, der Arbeitnehmerkammer (CSL), vom Bildungsministerium zugelassenen Vereinigungen angeboten wird oder zu einem anerkannten Zertifikat führt.

Berechnung der Tage

Das Stundenvolumen wird umgerechnet: Stunden ÷ 8 (Vollzeit-Arbeitstage), dann ÷ 3, um die Bildungsurlaubstage zu erhalten (auf die untere ganze Zahl gerundet). Die Mindestdauer beträgt 1 Tag — es braucht also eine Fortbildung von mindestens 24 Stunden (24 ÷ 8 = 3 ÷ 3 = 1 Tag).

Wie werden Sie bezahlt? Die Ausgleichsentschädigung

Während des Urlaubs erhalten Sie eine Ausgleichsentschädigung in Höhe Ihres durchschnittlichen Tagesgehalts der 3 Monate vor Beginn des Urlaubs. Konkret streckt der Arbeitgeber diese Entschädigung vor (wie ein Gehalt) und lässt sie sich anschließend vom Staat erstatten. Ihr Einkommen bleibt während der Fortbildung erhalten.

Verfahren

Reichen Sie den Antrag 2 Monate vor Beginn des Urlaubs beim Service de la formation professionnelle des Bildungsministeriums (MENJE) ein und lassen Sie ihn von Ihrem Arbeitgeber gegenzeichnen. Das Antragsformular finden Sie auf guichet.public.lu.

Unterlagen: Einschreibebescheinigung (Gesamtstundenzahl), Bescheinigung über die Sozialversicherungszugehörigkeit, Kopie des Arbeitsvertrags. Antwort grundsätzlich 2 Wochen vor Beginn. Der Arbeitgeber kann den Urlaub einmalig aufschieben, wenn die Abwesenheit den Betrieb stört.

Grenzgänger: keine Wohnsitzbedingung — es zählt allein Ihre Beschäftigung in Luxemburg. Die Ausgleichsentschädigung wird unabhängig von Ihrem Wohnsitzland gezahlt.

Häufige Fragen

Wie viele Tage kann ich nehmen?

80 Tage über die gesamte Laufbahn, in Tranchen von höchstens 20 Tagen über 2 Jahre. Die Anzahl hängt vom Stundenvolumen der Fortbildung ab (Stunden ÷ 8 ÷ 3).

Werde ich während des Urlaubs bezahlt?

Ja: eine Ausgleichsentschädigung in Höhe Ihres durchschnittlichen Tagesgehalts der letzten 3 Monate, vom Arbeitgeber vorgestreckt und vom Staat erstattet.

Frage zu Ihrem Bildungsurlaub als Grenzgänger?

Meine Frage stellen
Offizielle Quellen: Code du travail, Art. L.234-33 ff. (individueller Bildungsurlaub); lifelong-learning.lu; MENJE — Service de la formation professionnelle. Geprüft am 22.07.2026.
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt