Seit dem 1. September 2025 müssen französische Ärzte für Krankschreibungen zwingend neue Formulare verwenden. Diese sind elektronisch, es gibt jedoch auch ein neues sicheres Papierformular. Grenzgänger: Ihr behandelnder Arzt kann in Frankreich ansässig sein und Ihre Krankschreibung ausstellen. Hier finden Sie die Vorgehensweise je nach Land, in dem Sie arbeiten. Beachten Sie jedoch, dass das alte Formular nicht mehr verwendet werden darf, auch wenn Sie im Ausland arbeiten!
Wenn Sie in Luxemburg arbeiten (CNS)
Sie müssen das neue gesicherte Cerfa-Formular (in Papierform) innerhalb von drei Werktagen direkt an die CNS übermitteln (online oder per Post). Die CNS akzeptiert nun nur noch die neuen gesicherten Cerfa-Formulare für die Bearbeitung von in Frankreich ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Adresse:
Caisse Nationale de Santé – Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxemburg
Oder Online-Formular: Meldung einer Arbeitsunfähigkeit – CNS – Luxemburg
Das alte Cerfa-Formular wird seit dem 1. September 2025 nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der CNS: Arbeitsunfähigkeit in Frankreich: Neue Pflichtformulare in Papierform – CNS – Luxemburg
Wenn Sie in Deutschland arbeiten (Krankenkasse)
Sie müssen auch das neue Cerfa-Formular in Papierform verwenden. Auf unserer speziellen Seite finden Sie alle Schritte (und Fristen), die Sie im Krankheitsfall beachten müssen: https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/protection-sociale-en-allemagne/maladie-et-soins/quelles-sont-les-demarches-pour-lincapacite-de-travail-maladie-ou-accident-non-professionnel/
Wenn Sie in Belgien arbeiten (Krankenkasse)
Senden Sie das neue gesicherte Cerfa-Formular in Papierform an Ihre belgische Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber. Alle wichtigen Informationen und Fristen finden Sie auf unserer speziellen Seite: Démarches auprès de l’employeur – Frontaliers Grand Est
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten (Erwerbsausfallversicherung oder Krankenkasse)
Senden Sie das gesicherte Cerfa-Formular in Papierform direkt an Ihren Arbeitgeber und an die Stelle, die die Entschädigung zahlt (Versicherung gegen Verdienstausfall / Krankenkasse). Alle rechtlichen Details zu Ihren Schritten finden Sie hier: https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-suisse/protection-sociale/maladie-et-soins-pour-les-frontaliers-suisses/que-se-passe-t-il-en-cas-darret-maladie-en-suisse/