Krankheit & Versorgung in Deutschland
Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie in der deutschen Krankenversicherung versichert : Sie deckt Ihre Behandlungen (in Deutschland wie in Frankreich) und Ihr Gehalt im Krankheitsfall.
✅ Das Wesentliche für Grenzgänger
Bis zu 73 800 € brutto/Jahr (2026) zahlen Sie Beiträge an eine gesetzliche Kasse (GKV) Ihrer Wahl (AOK, Barmer, DAK, TK…). Ihre Behandlungen werden in Frankreich übernommen dank des Formulars S1, für Sie und Ihre Familie.
Im Krankheitsfall : 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld (Leistung der Kasse).
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⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) ; Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) (Lohnfortzahlung) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 17–21 (Behandlung im Wohnland, Formular S1).