- Sie gelten als vollständig arbeitslos, wenn Ihr Arbeitsvertrag endgültig beendet wurde; in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in dem Land, in dem Sie wohnen, also in Frankreich.
- Sie gelten als teilweise arbeitslos, das heißt, Sie arbeiten aufgrund einer Reduzierung oder Unterbrechung der Tätigkeit Ihres Unternehmens (z. B. wegen schlechtem Wetter im Baugewerbe, Kurzarbeit oder konjunktureller Arbeitslosigkeit) nicht mehr, der Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber bleibt jedoch bestehen; in diesem Fall erhalten Sie die Leistungen der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie arbeiten, also in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --
Die Arbeitslosenversicherung
Mise à jour le 12/03/2026
Eine Frage?
Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.
Kontakt