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Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg

Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg — Mobbing, sexuelle Belästigung oder diskriminierende Belästigung — ist verboten und seit dem Gesetz vom 29. März 2023 klar geregelt. Hier finden Sie die Definitionen, die richtigen Reflexe, den Schutz vor Kündigung und die Sanktionen.

Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg

Das Gesetz vom 29. März 2023 hat das Mobbing im Arbeitsgesetzbuch verankert und den Arbeitgeber verpflichtet, Belästigung vorzubeugen und zu beenden. Erfahren Sie, welche Reflexe zu haben sind, welcher Kündigungsschutz gilt und welche Sanktionen drohen. Als Grenzgänger gilt luxemburgisches Recht.

Häufige Fragen

Welche Formen der Belästigung gibt es in Luxemburg?
Drei: Mobbing (moralische Belästigung), sexuelle Belästigung und diskriminierende Belästigung. Siehe die Definitionen.
Muss die Belästigung wiederholt sein?
Mobbing setzt wiederholte Handlungen voraus; sexuelle Belästigung kann durch eine einzige Handlung begründet sein.
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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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