Mobbing oder Kritikrecht des Arbeitgebers?
Mobbing in Luxemburg ist nicht dasselbe wie das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wo verläuft die Grenze?
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht: Arbeit organisieren, Anweisungen geben, bewerten, sanktionieren.
- Eine berechtigte und verhältnismäßige Kritik ist kein Mobbing.
- Mobbing setzt wiederholte Handlungen voraus, die die Würde beeinträchtigen.
- Ein missbräuchlich ausgeübtes Weisungsrecht (systematische Herabsetzung, Demütigungen) kann zu Mobbing werden.
Das Kritikrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber darf berechtigterweise: Ziele setzen, die Arbeitsqualität kontrollieren, begründete Beanstandungen aussprechen, verhältnismäßige Disziplinarmaßnahmen verhängen und Bewertungen vornehmen. Gutgläubig und ohne Übermaß ausgeübt, stellt dieses Recht kein Mobbing dar.
Wann Kritik in Mobbing umschlägt
Häufige Fragen
Ist eine Kritik meines Arbeitgebers schon Mobbing?
Ist ein „hartes“ Management in Luxemburg rechtswidrig?
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Meine Frage stellenSiehe auch: die Definitionen, welche Reflexe und die Sanktionen.