Kündigungsschutz bei Belästigung in Luxemburg
Wer eine Belästigung meldet oder bezeugt, darf dafür nicht bestraft werden. Ihr Schutz gegen Repressalien und Kündigung.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Wer eine Belästigung meldet oder als Zeuge aussagt, ist vor Repressalien geschützt.
- Eine Kündigung oder Sanktion als Vergeltung ist nichtig.
- Das Opfer kann die Wiedereinstellung beim Präsidenten des Arbeitsgerichts verlangen.
- Kurze Fristen (oft 15 Tage) — handeln Sie schnell.
Ein Schutz für Opfer und Zeugen
Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 darf ein Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden, weil er sich einer Belästigung widersetzt, sie meldet oder darüber ausgesagt hat. Jede Maßnahme als Vergeltung — insbesondere eine Kündigung — ist nichtig und wirkungslos.
Häufige Fragen
Kann mir gekündigt werden, weil ich Belästigung gemeldet habe?
Sind auch Zeugen geschützt?
Kündigung nach einer Meldung? Handeln Sie schnell mit unseren Juristen.
Meine Frage stellenSiehe auch: welche Reflexe, die Definitionen und die Sanktionen.