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Kündigungsschutz bei Belästigung in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Kündigungsschutz bei Belästigung in Luxemburg

Wer eine Belästigung meldet oder bezeugt, darf dafür nicht bestraft werden. Ihr Schutz gegen Repressalien und Kündigung.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Wer eine Belästigung meldet oder als Zeuge aussagt, ist vor Repressalien geschützt.
  • Eine Kündigung oder Sanktion als Vergeltung ist nichtig.
  • Das Opfer kann die Wiedereinstellung beim Präsidenten des Arbeitsgerichts verlangen.
  • Kurze Fristen (oft 15 Tage) — handeln Sie schnell.

Ein Schutz für Opfer und Zeugen

Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 darf ein Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden, weil er sich einer Belästigung widersetzt, sie meldet oder darüber ausgesagt hat. Jede Maßnahme als Vergeltung — insbesondere eine Kündigung — ist nichtig und wirkungslos.

Wiedereinstellung möglichWird eine solche Kündigung ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer beim Präsidenten des Arbeitsgerichts die Feststellung der Nichtigkeit und seine Wiedereinstellung beantragen — grundsätzlich binnen einer kurzen Frist (ca. 15 Tage).

⚠ Handeln Sie schnell und schriftlichDie Schutzfristen sind kurz. Halten Sie den zeitlichen Zusammenhang zwischen Ihrer Meldung und der Sanktion fest und lassen Sie sich unverzüglich beraten.

Häufige Fragen

Kann mir gekündigt werden, weil ich Belästigung gemeldet habe?
Nein. Eine Kündigung als Vergeltung für die Meldung oder das Bezeugen einer Belästigung ist nichtig. Sie können Ihre Wiedereinstellung beim Arbeitsgericht verlangen.
Sind auch Zeugen geschützt?
Ja. Der Schutz gilt für das Opfer wie für die Personen, die aussagen oder die Belästigung melden.

Kündigung nach einer Meldung? Handeln Sie schnell mit unseren Juristen.

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Siehe auch: welche Reflexe, die Definitionen und die Sanktionen.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.246-5 (Schutz vor Repressalien, Gesetz vom 29. März 2023). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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