Belästigung am Arbeitsplatz: welche Reflexe?
Opfer von Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg: die richtigen Schritte, um sich zu schützen und Ihre Rechte geltend zu machen.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Halten Sie die Vorfälle fest (Daten, Orte, Zeugen, Nachrichten).
- Melden Sie schriftlich an den Arbeitgeber, die Personalvertretung oder den benannten Beauftragten.
- Der Arbeitgeber ist zur Untersuchung verpflichtet und muss die Belästigung beenden.
- Bei Untätigkeit: ITM, dann Arbeitsgericht.
- Sie sind vor Repressalien und Kündigung geschützt.
Die Schritte
- 1Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie die Vorfälle chronologisch, bewahren Sie E-Mails, SMS, Notizen, ärztliche Atteste und Kontaktdaten von Zeugen auf. Der Beweis ist entscheidend.
- 2Schriftlich melden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, die Personalvertretung oder den benannten Beauftragten für Prävention. Die schriftliche Meldung datiert Ihr Vorgehen.
- 3Der Arbeitgeber muss handeln. Er ist verpflichtet, eine ernsthafte Untersuchung durchzuführen, Maßnahmen zu ergreifen und die festgestellte Belästigung sofort zu beenden.
- 4Die ITM einschalten. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann die Gewerbeaufsicht (ITM) eingreifen und Maßnahmen anordnen.
- 5Das Arbeitsgericht. Sie können Schadensersatz verlangen und, bei schwerem Verstoß, die Vertragsauflösung zulasten des Arbeitgebers.
Bleiben Sie nicht alleinSprechen Sie mit dem Betriebsarzt, der Arbeitnehmerkammer (CSL), einer Gewerkschaft oder unseren Juristen. Eine frühe Begleitung schützt Ihre Gesundheit und Ihre Rechte.
⚠ Sie sind geschützt — und Zeugen auchEine Belästigung zu melden oder zu bezeugen darf keine Kündigung oder Sanktion rechtfertigen: Solche Repressalien sind nichtig (siehe Kündigungsschutz bei Belästigung).
Häufige Fragen
Was tun bei Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg?
Dokumentieren Sie die Vorfälle, melden Sie sie schriftlich dem Arbeitgeber oder der Personalvertretung, schalten Sie bei Untätigkeit die ITM ein und dann das Arbeitsgericht. Lassen Sie sich begleiten (Betriebsarzt, CSL, Juristen).
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet zu handeln?
Ja. Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 muss der Arbeitgeber Belästigung vorbeugen, jede Meldung untersuchen und sie sofort beenden.
Wie beweise ich Belästigung?
Mit allen Mitteln: Schriftstücke (E-Mails, SMS), Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, ein datiertes Vorfallstagebuch. Je präziser und datierter Ihre Beweise, desto besser ist Ihr Fall belegt.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Unsere Juristen begleiten Sie, vertraulich.
Meine Frage stellenSiehe auch: die Definitionen, der Kündigungsschutz und die Sanktionen.
Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.246-3 (Pflichten des Arbeitgebers, Gesetz vom 29. März 2023). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.