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Belästigung am Arbeitsplatz: die Definitionen

Mise à jour le 23/07/2026

Belästigung am Arbeitsplatz: die Definitionen

Mobbing, sexuelle oder diskriminierende Belästigung in Luxemburg: was das Gesetz genau sagt und wo die Grenze liegt.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Drei Formen: Mobbing (moralische Belästigung), sexuelle Belästigung und diskriminierende Belästigung.
  • Mobbing setzt wiederholte oder systematische Handlungen voraus.
  • Sexuelle Belästigung kann durch eine einzige Handlung begründet sein.
  • Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 erfasst Mobbing auch berufliche Fahrten, Schulungen und Kommunikation, auch außerhalb der Arbeitszeit.

Das Mobbing (moralische Belästigung)

Mobbing ist im Arbeitsgesetzbuch (Art. L.246-2) definiert als jede Handlung, die durch ihre Wiederholung oder Systematik die Würde oder die psychische bzw. physische Integrität einer Person beeinträchtigt. Es kann vom Arbeitgeber, einem Kollegen, einem Untergebenen — oder sogar von einem Dritten (Kunde, Lieferant) — ausgehen.

BeispieleOrganisierte Ausgrenzung, unaufhörliche und ungerechtfertigte Kritik, wiederholte Demütigungen, missbräuchlicher Aufgabenentzug, absichtliche Überlastung, Drohungen … Kennzeichnend sind die Wiederholung und die Beeinträchtigung der Würde, nicht eine bloße Meinungsverschiedenheit.

Die sexuelle Belästigung

Die sexuelle Belästigung (Art. L.245-2) erfasst jedes unerwünschte Verhalten sexueller Konnotation — Geste, Wort, Schrift —, das die Würde beeinträchtigt und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld schafft.

⚠ Eine einzige Handlung kann genügenAnders als beim Mobbing erfordert die sexuelle Belästigung keine Wiederholung: Eine einzelne Handlung kann sie begründen.

Die diskriminierende Belästigung

Die diskriminierende Belästigung ist ein Verhalten, das an einen geschützten Grund anknüpft (Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexuelle Orientierung, Überzeugungen …), die Würde beeinträchtigt und ein feindseliges Umfeld schafft. Sie fällt unter die Gesetzgebung zur Gleichbehandlung (Art. L.251-1 ff.).

Häufige Fragen

Was ist Mobbing in Luxemburg?
Jede Handlung, die durch ihre Wiederholung oder Systematik die Würde oder die psychische bzw. physische Integrität eines Arbeitnehmers beeinträchtigt (Art. L.246-2 des Arbeitsgesetzbuchs).
Muss sexuelle Belästigung wiederholt sein?
Nein. Anders als beim Mobbing kann ein einziges unerwünschtes Verhalten sexueller Konnotation die sexuelle Belästigung begründen.
Ist ein Konflikt mit meinem Vorgesetzten schon Mobbing?
Nicht unbedingt. Eine punktuelle Meinungsverschiedenheit oder eine berechtigte Kritik fällt unter das Weisungsrecht. Mobbing setzt wiederholte, die Würde verletzende Handlungen voraus.

Sie fragen sich, ob Ihre Situation Belästigung ist? Sprechen Sie mit unseren Juristen.

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Siehe auch: Mobbing & Kritikrecht, welche Reflexe und die Sanktionen.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.246-2 (Mobbing, Gesetz vom 29. März 2023); Art. L.245-2 (sexuelle Belästigung); Art. L.251-1 (Gleichbehandlung). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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