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Arbeitszeit in Luxemburg

Mise à jour le 22/07/2026

Die Arbeitszeit in Luxemburg

Die Arbeitszeit in Luxemburg: Regelarbeitszeit, Überstunden, Ruhezeiten und flexible Arbeitsformen für Grenzgänger.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Regelarbeitszeit: 8 Std./Tag und 40 Std./Woche (also 173 Std./Monat).
  • Sie kann auf 10 Std./Tag und 48 Std./Woche steigen, sofern im Durchschnitt 40 Std./Woche über einen Referenzzeitraum nicht überschritten werden.
  • Die Überstunden sind geregelt: Ausgleich mit 1,5 Std. Ruhezeit pro Stunde oder Bezahlung mit einem Zuschlag von 40 %.
  • Dieser 40-%-Zuschlag ist steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Pflichtruhe: 11 zusammenhängende Stunden je 24 Std.

Die Arbeitszeit ist im Code du travail geregelt (Buch II, Titel I). Manche Tarifverträge gestalten diese Dauern anders.

40 Std.
Regelarbeitszeit / Woche
10 / 48 Std.
Maximum pro Tag / Woche
+40 %
Überstunden bezahlt (steuerfrei)

Regelarbeitszeit und Höchstarbeitszeit

Die Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Sie kann auf 10 Std./Tag und 48 Std./Woche erhöht werden, der Durchschnitt muss aber über den Referenzzeitraum (standardmäßig 4 Wochen, je nach Tarifvertrag mitunter länger) bei 40 Std./Woche bleiben.

Referenzzeitraum: das anschauliche BeispielWoche 1 = 45 Std., Woche 2 = 35 Std., Woche 3 = 42 Std., Woche 4 = 38 Std. → Durchschnitt = 40 Std. Ergebnis: keine Überstunde geschuldet, trotz zweier voller Wochen.

Die Überstunden

Der Einsatz von Überstunden ist die Ausnahme (dringende Arbeiten, Inventuren und Bilanzen, Unfallverhütung, Fälle öffentlichen Interesses …) und setzt die vorherige Anhörung der Personalvertretung (oder der betroffenen Arbeitnehmer) voraus. Jede Überstunde wird:

  • entweder mit 1 Std. + ½ Std. bezahlter Ruhezeit ausgeglichen (also 1,5 Std. pro Stunde), ggf. über ein Zeitsparkonto;
  • oder bezahlt mit einem Zuschlag von 40 % (Satz 140 %).
Vorteil für Grenzgänger: der Zuschlag ist steuerfreiDer Zuschlagsanteil (40 %) der Überstunden ist in Luxemburg von der Einkommensteuer und den Sozialbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) befreit. Ein echter Nettogewinn für den Grenzgänger. Einzelheiten und Berechnungen auf unserer Seite Überstunden in Luxemburg.

Pflichtruhezeiten

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden je 24 Std. sowie auf eine wöchentliche Ruhezeit (grundsätzlich sonntags). Die Überschreitung der Höchstarbeitszeit ist verboten, außer bei Ausnahmegenehmigung.

⚠ Leitende Angestellte: keine ÜberstundenLeitende Angestellte (deutlich höhere Vergütung, echte Leitungsbefugnis und weitreichende Autonomie bei der Arbeitsorganisation) sind von der Arbeitszeitregelung ausgenommen: Ihre Überstunden werden weder bezahlt noch ausgeglichen.

Flexible Arbeitsformen

Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit können Sie eine befristete Anpassung beantragen (Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzung, für höchstens ein Jahr), wenn Sie:

  • Elternteil eines Kindes unter 9 Jahren sind; oder
  • einem Angehörigen (Kind, Elternteil, Ehe-/Partner) oder einer Person desselben Haushalts, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erhebliche Hilfe benötigt, Pflege oder Unterstützung leisten.
Ihre GarantienDer Arbeitgeber muss binnen eines Monats antworten und jede Ablehnung oder Verschiebung schriftlich begründen. Ein Anpassungsantrag kann niemals eine Kündigung rechtfertigen: Eine solche Kündigung wäre nichtig und wirkungslos.

Häufige Fragen

Wie lang ist die gesetzliche Arbeitszeit in Luxemburg?
8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, also 173 Stunden pro Monat. Sie kann auf 10 Std./Tag und 48 Std./Woche erhöht werden, wenn der Durchschnitt über den Referenzzeitraum bei 40 Std./Woche bleibt.
Wie werden Überstunden bezahlt?
Jede Überstunde wird mit 1,5 Std. Ruhezeit ausgeglichen oder mit einem Zuschlag von 40 % bezahlt. Dieser Zuschlag ist von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen befreit.
Ab wann zählen Überstunden?
Erst wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über den Referenzzeitraum (standardmäßig 4 Wochen) 40 Stunden überschreitet. Eine 45-Std.-Woche, ausgeglichen durch eine 35-Std.-Woche, erzeugt keine Überstunde.
Welche Mindestruhe zwischen zwei Arbeitstagen?
Mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhe je 24 Std., zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit (grundsätzlich sonntags).

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Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.211-5 (Regelarbeitszeit: 8 Std./Tag, 40 Std./Woche); Art. L.211-26 (Höchstarbeitszeit: 10 Std./Tag, 48 Std./Woche); Art. L.211-27 (Ausgleich der Überstunden) — Buch II, Titel I. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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