Die Arbeitszeit in Luxemburg
Die Arbeitszeit in Luxemburg: Regelarbeitszeit, Überstunden, Ruhezeiten und flexible Arbeitsformen für Grenzgänger.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Regelarbeitszeit: 8 Std./Tag und 40 Std./Woche (also 173 Std./Monat).
- Sie kann auf 10 Std./Tag und 48 Std./Woche steigen, sofern im Durchschnitt 40 Std./Woche über einen Referenzzeitraum nicht überschritten werden.
- Die Überstunden sind geregelt: Ausgleich mit 1,5 Std. Ruhezeit pro Stunde oder Bezahlung mit einem Zuschlag von 40 %.
- Dieser 40-%-Zuschlag ist steuer- und sozialabgabenfrei.
- Pflichtruhe: 11 zusammenhängende Stunden je 24 Std.
Die Arbeitszeit ist im Code du travail geregelt (Buch II, Titel I). Manche Tarifverträge gestalten diese Dauern anders.
Regelarbeitszeit und Höchstarbeitszeit
Die Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Sie kann auf 10 Std./Tag und 48 Std./Woche erhöht werden, der Durchschnitt muss aber über den Referenzzeitraum (standardmäßig 4 Wochen, je nach Tarifvertrag mitunter länger) bei 40 Std./Woche bleiben.
Die Überstunden
Der Einsatz von Überstunden ist die Ausnahme (dringende Arbeiten, Inventuren und Bilanzen, Unfallverhütung, Fälle öffentlichen Interesses …) und setzt die vorherige Anhörung der Personalvertretung (oder der betroffenen Arbeitnehmer) voraus. Jede Überstunde wird:
- entweder mit 1 Std. + ½ Std. bezahlter Ruhezeit ausgeglichen (also 1,5 Std. pro Stunde), ggf. über ein Zeitsparkonto;
- oder bezahlt mit einem Zuschlag von 40 % (Satz 140 %).
Pflichtruhezeiten
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden je 24 Std. sowie auf eine wöchentliche Ruhezeit (grundsätzlich sonntags). Die Überschreitung der Höchstarbeitszeit ist verboten, außer bei Ausnahmegenehmigung.
Flexible Arbeitsformen
Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit können Sie eine befristete Anpassung beantragen (Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzung, für höchstens ein Jahr), wenn Sie:
- Elternteil eines Kindes unter 9 Jahren sind; oder
- einem Angehörigen (Kind, Elternteil, Ehe-/Partner) oder einer Person desselben Haushalts, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erhebliche Hilfe benötigt, Pflege oder Unterstützung leisten.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Arbeitszeit in Luxemburg?
Wie werden Überstunden bezahlt?
Ab wann zählen Überstunden?
Welche Mindestruhe zwischen zwei Arbeitstagen?
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