Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Luxembourg arbeiten zu können, wenn Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind. Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.

Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des luxemburgischen Arbeitsrechts (sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht).

Gesetzliche Feiertage

In Luxemburg gelangt jeder Arbeitnehmer in den Genuss von 10 gesetzlichen Feiertagen:
  • Neujahr (1. Januar);
  • Ostermontag;
  • Mai (Tag der Arbeit);
  • 9 Mai (Europa Tag)
  • Christi Himmelfahrt;
  • Pfingstmontag;
  • Nationalfeiertag (Feierlichkeiten zum Geburtstag des Großherzogs, 23. Juni);
  • Mariä Himmelfahrt (15. August);
  • Allerheiligen (1. November);
  • Weihnachtsfeiertag (25. Dezember);
  • Weihnachtsfeiertag (26. Dezember).

Fällt ein Feiertag mit einem freien Tag zusammen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Urlaubstag als Ausgleich in 3 Monaten bewilligen.