Anerkennung von Qualifikationen auf europäischer Ebene
Die europäische Richtlinie 2005/36/EG koordiniert die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen in der gesamten EU/EWR und der Schweiz.
Das Wesentliche
- Die Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gilt in allen EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz.
- Sie unterscheidet reglementierte und nicht reglementierte Berufe und legt mehrere Anerkennungssysteme fest.
- Sie führt Instrumente wie die zentrale Kontaktstelle, den europäischen Berufsausweis und Ausgleichsmaßnahmen ein.
Entdecken Sie das Thema
Die reglementierten BerufeBerufe, deren Zugang an bestimmte Qualifikationen gebunden ist.Lesen ›
Die nicht reglementierten BerufeFrei zugängliche Berufe, ohne formelle Anerkennung.Lesen ›
Die europäischen GrundsätzeDie Grundprinzipien der Anerkennung von Qualifikationen in der EU.Lesen ›
Die Arten der AnerkennungAutomatische, allgemeine und erfahrungsbasierte Anerkennung.Lesen ›
Die AusgleichsmaßnahmenEignungsprüfung oder Anpassungslehrgang bei wesentlichen Unterschieden.Lesen ›
Die zentrale KontaktstelleWer Sie in jedem Mitgliedstaat berät und orientiert.Lesen ›
Der europäische BerufsausweisDas elektronische Verfahren (EPC) für bestimmte Berufe.Lesen ›
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Offizielle Quellen: Richtlinie 2005/36/EG; Richtlinie 2013/55/EU; Europäische Kommission (Anerkennung von Berufsqualifikationen). Geprüft am 13.07.2026.