Anhand der qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen können im Laufe des Lebens erworbene Kompetenzen durch die entsprechenden Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise anerkannt werden.
Jede Person jeglichen Alters, jeglicher Staatsangehörigkeit, jeglichen Ausbildungsstands oder jeglichen Status kann ein VAE-Verfahren beantragen.
Die durch die VAE erworbenen Titel und Diplome ermöglichen dem Betreffenden beispielsweise die Qualifikationen nachzuweisen, die erforderlich sind für:
- eine Anmeldung zu bestimmten Ausbildungen;
- den Zugang zu bestimmten Berufen.
Der Antragsteller muss in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Die VAE kann namentlich Zugang verschaffen zu:
- den Zeugnissen und Diplomen des technischen Sekundarunterrichts oder dem Meisterbreif im Handwerk;
- zu den Diplomen und Titeln der Hochschulen (Bachelor, Master, Promotion usw.) oder zum Höheren Fachdiplom;
- den Diplomen der Abendkurse des Luxembourg Lifelong Learning Center.
Es gibt eine Voll- und eine Teilanerkennung von erworbenen Kompetenzen. Diplome oder Unterrichtseinheiten, die durch die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen anerkannt wurden, haben den gleichen Wert wie diejenigen, die in der traditionellen Grundausbildung erworben wurden.
FORMALITÄTEN
Abschlusszeugnis des technischen Sekundarunterrichts/Meisterbrief
Es geht um einen Antrag auf Zulassung. Sofern der Antrag zugelassen wird, eine zweite Bewerbungsmappe mit einem Antrag auf grundsätzliche Anerkennung zusammenstellen. Die Anerkennungskommission untersucht die Bewerbungsmappe. Nach Beratung entscheidet die Anerkennungskommission entweder das entsprechende Diplom zu verleihen, oder einen Teil des Diploms zu verleihen, und gibt in diesem Fall die Zusatzerfordernisse an, die erbracht werden müssen.
Höheres Fachdiplom
Der Bewerber muss sich beim Gymnasium (Lycée), welches die betreffende Ausbildung anbietet, über die Bedingungen für die Anerkennung seiner Kompetenzen informieren. Dann muss er einen Antrag auf Zulassung an den Direktor des jeweiligen Gymnasiums richten. Eine speziell hierfür eingesetzte Kommission des Gymnasiums prüft die Bewerbung und äußert sich zum Umfang der Anerkennung.
- den Zeugnissen und Diplomen des technischen Sekundarunterrichts oder dem Meisterbreif im Handwerk;
- zu den Diplomen und Titeln der Hochschulen (Bachelor, Master, Promotion usw.) oder zum Höheren Fachdiplom;
- den Diplomen der Abendkurse des Luxembourg Lifelong Learning Center.
Hochschuldiplome
Bewerber, die unabhängig von ihrem Ausgangsbildungsstand mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in den vom angestrebten Diplom abgedeckten Fächern nachweisen können, können eine qualifizierende Anerkennung ihrer erworbenen Kompetenzen beantragen, um ein Universitäts- oder Hochschuldiplom oder einen Universitäts- oder Hochschultitel zu erlangen bzw. um sich Zugang zu der 1., 2. oder 3. Stufe der Universität Luxemburg zu verschaffen. Der Antrag muss bei dem „Service des études et de la vie étudiante » gestellt werden.
Eine speziell hierfür eingesetzte Kommission der Universität entscheidet entweder das entsprechende Diplom zu verleihen, oder das Diplom teilweise anzuerkennen, dies unter Angabe der Kenntnisse und Fähigkeiten, die einer zusätzlichen Überprüfung bedürfen.
Weiterbildungsnachweise durch Lifelong Learning Center (LLLC)
Bewerber, die unabhängig von ihrem Ausgangsbildungsstand mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in den von der angestrebten Ausbildung abgedeckten Fächern nachweisen können, können eine qualifizierende Anerkennung ihrer erworbenen Kompetenzen beantragen, um ein einem der Ausbildungsprofile, die in Form von Abendkursen vom Luxemburg Lifelong Learning Center (LLLC) angeboten werden, entsprechendes Diplom zu erlangen. Der Bewerber muss eine VAE-Bewerbungsmappe ans LLLC richten.
Die Kommission des LLLC entscheidet entweder das entsprechende Diplom zu verleihen, oder das Diplom teilweise anzuerkennen, dies unter Angabe der Kurse und Prüfungen, die innerhalb der nächsten 5 Jahre zu absolvieren sind, um das Diplom zu erlangen.