Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Steuerliche Gleichstellung der in Luxemburg nicht ansässigen Steuerpflichtigen

Mise à jour le 15/06/2021

Sollte die weltweite Einkunft eines Grenzgängers am mindestens 90% in Luxemburg besteuert werden, kann der Grenzgänger die steuerliche Gleichstellung als ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtige verlangen. In diesem Fall kann der Grenzgänger von dem gleichen Steuerregime genießen, das für die in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen vorgesehen wurde

  • Steuerklasse
  • Steuerabzüge
  • Einkommensteuer

Auf Formular 100 D müssen die Grenzgänger die Felder 313 und 314 bis zum 316 füllen.

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt