Steuerliche Gleichstellung der in Luxemburg nicht ansässigen Steuerpflichtigen
Sollte die weltweite Einkunft eines Grenzgängers am mindestens 90% in Luxemburg besteuert werden, kann der Grenzgänger die steuerliche Gleichstellung als ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtige verlangen. In diesem Fall kann der Grenzgänger von dem gleichen Steuerregime genießen, das für die in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen vorgesehen wurde
Steuerklasse
Steuerabzüge
Einkommensteuer
Auf Formular 100 D müssen die Grenzgänger die Felder 313 und 314 bis zum 316 füllen.
Steuerklasse des in Luxemburg ansässigen steuerpflichtigen
FAMILIENSTAND
Ohne im Haushalt wohnende Kinder
Mit im Haushalt wohnenden Kindern
Mehr als 64 Jahre zum 1. Januar des Steuerjahres
Ledig
1
1a
1a
Ehegatten oder Partner* (in Zusammenveranlagung)
2
2
2
Trennung
2
2
2
Gesetzliche Trennung
1
1a
1a
Scheidung
1
1a
1a
Geschiedenen
1
1a
1a
Witwer
1a
1a
1a
* durch ausdrücklichen Antrag einer Zusammenveranlagung der betreffenden Grenzgänger (Lebenspartner), die volljährig einen gemeinsamen Haushalt unterhalten haben.