Sollte die weltweite Einkunft eines Grenzgängers am mindestens 90% in Luxemburg besteuert werden, kann der Grenzgänger die steuerliche Gleichstellung als ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtige verlangen. In diesem Fall kann der Grenzgänger von dem gleichen Steuerregime genießen, das für die in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen vorgesehen wurde

  • Steuerklasse
  • Steuerabzüge
  • Einkommensteuer

Auf Formular 100 D müssen die Grenzgänger die Felder 313 und 314 bis zum 316 füllen.

Steuerklasse des in Luxemburg ansässigen steuerpflichtigen

FAMILIENSTANDOhne im Haushalt wohnende Kinder
Mit im Haushalt wohnenden KindernMehr als 64 Jahre zum 1. Januar des Steuerjahres
Ledig11a1a
Ehegatten oder Partner*
(in Zusammenveranlagung)
222
Trennung222
Gesetzliche Trennung11a1a
Scheidung11a1a
Geschiedenen11a1a
Witwer1a1a1a

* durch ausdrücklichen Antrag einer Zusammenveranlagung der betreffenden Grenzgänger (Lebenspartner), die volljährig einen gemeinsamen Haushalt unterhalten haben.