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Belästigung am Arbeitsplatz: die Sanktionen

Mise à jour le 23/07/2026

Belästigung am Arbeitsplatz: die Sanktionen

Welche Folgen drohen bei Belästigung in Luxemburg — für den Arbeitgeber, für den Belästiger, und welche Ansprüche das Opfer hat.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Der Arbeitgeber muss vorbeugen und handeln; bleibt er untätig, drohen Sanktionen.
  • Der Belästiger kann disziplinarisch belangt und bis zur fristlosen Kündigung entlassen werden.
  • Das Opfer kann Schadensersatz verlangen.
  • Sexuelle Belästigung ist zusätzlich strafbar.
  • Die ITM überwacht die Einhaltung der Pflichten.

Pflichten und Sanktionen des Arbeitgebers

Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 muss der Arbeitgeber Belästigung vorbeugen, jede Meldung untersuchen und sie beenden. Verletzt er diese Pflichten, kann die Gewerbeaufsicht (ITM) eingreifen; es drohen administrative Sanktionen und die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Opfer.

Sanktionen gegen den Belästiger

Der Urheber der Belästigung setzt sich Disziplinarmaßnahmen aus, die bis zur Kündigung — auch fristlos wegen schweren Fehlverhaltens — reichen können.

⚠ Sexuelle Belästigung: auch strafrechtlichDie sexuelle Belästigung ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Verstoß, sondern auch eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (Code pénal, Art. 442-1), die mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Ansprüche des Opfers

Das Opfer kann vor dem Arbeitsgericht Schadensersatz für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden verlangen und, bei schwerem Verstoß des Arbeitgebers, die Vertragsauflösung zu dessen Lasten (mit den Folgen einer missbräuchlichen Kündigung).

Häufige Fragen

Welche Sanktionen drohen dem Belästiger in Luxemburg?
Disziplinarmaßnahmen bis zur fristlosen Kündigung wegen schweren Fehlverhaltens. Bei sexueller Belästigung zusätzlich strafrechtliche Sanktionen (Code pénal).
Was riskiert ein untätiger Arbeitgeber?
Ein Eingreifen der ITM, administrative Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Opfer, das Schadensersatz verlangen kann.

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Siehe auch: die Definitionen, welche Reflexe und der Kündigungsschutz.

Rechtsgrundlage: Code du travail, Art. L.246-3 ff. (Pflichten und Sanktionen, Gesetz vom 29. März 2023); Code pénal, Art. 442-1 (sexuelle Belästigung). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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