Belästigung am Arbeitsplatz: die Sanktionen
Welche Folgen drohen bei Belästigung in Luxemburg — für den Arbeitgeber, für den Belästiger, und welche Ansprüche das Opfer hat.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Arbeitgeber muss vorbeugen und handeln; bleibt er untätig, drohen Sanktionen.
- Der Belästiger kann disziplinarisch belangt und bis zur fristlosen Kündigung entlassen werden.
- Das Opfer kann Schadensersatz verlangen.
- Sexuelle Belästigung ist zusätzlich strafbar.
- Die ITM überwacht die Einhaltung der Pflichten.
Pflichten und Sanktionen des Arbeitgebers
Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 muss der Arbeitgeber Belästigung vorbeugen, jede Meldung untersuchen und sie beenden. Verletzt er diese Pflichten, kann die Gewerbeaufsicht (ITM) eingreifen; es drohen administrative Sanktionen und die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Opfer.
Sanktionen gegen den Belästiger
Der Urheber der Belästigung setzt sich Disziplinarmaßnahmen aus, die bis zur Kündigung — auch fristlos wegen schweren Fehlverhaltens — reichen können.
Ansprüche des Opfers
Das Opfer kann vor dem Arbeitsgericht Schadensersatz für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden verlangen und, bei schwerem Verstoß des Arbeitgebers, die Vertragsauflösung zu dessen Lasten (mit den Folgen einer missbräuchlichen Kündigung).
Häufige Fragen
Welche Sanktionen drohen dem Belästiger in Luxemburg?
Was riskiert ein untätiger Arbeitgeber?
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Meine Frage stellenSiehe auch: die Definitionen, welche Reflexe und der Kündigungsschutz.