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Zugang zum ersten zyklus des hochschulstudiums

Mise à jour le 13/03/2024

Kandidaten, die Staatsbürger der Europäischen Union sind

Den Kandidaten, die Staatsbürger der Europäischen Union sind (und auch Kandidaten, die aus anderen Ländern außerhalb der EU stammen, falls es ein bilaterales Abkommen gibt), dient das Abiturzeugnis als Zugangsberechtigung für das Hochschulstudium (Hochschulzugangberechtigung).

Als Kandidat mit französischem Abitur (oder gleichwertigem Titel) können Sie somit direkt das Hochschulstudium antreten.

Kandidaten ohne Staatsbürgerschaft der Europäischen Union

Das Büro ENIC-NARIC, die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB), ist ein Informationsbüro über die Anerkennung von Diplomen in Deutschland.

Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
ENIC-NARIC Center Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Graurheindorfer Str. 157 D – 53117 Bonn
Tel. : +49 228 501 352, -264
zab@kmk.org
www.kmk.org/zab

Auf ihrer Webseite listet die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) die ausländischen Diplome auf und informiert über ihre Anerkennung von Land zu Land.

Die Staatsbürger von Drittländern müssen somit in der Datenbank der ZAB, www.anabin.kmk.org, nachschlagen, um in Erfahrung zu bringen, ob ihr Abitur in Deutschland anerkannt ist oder nicht.

Für die Diplome, die nicht in die Lage versetzen, direkten Zugang zum Hochschulstudium zu erhalten, informiert die Webseite über die zusätzlichen Qualifikationen, die noch erworben werden müssen.

Vorgehensweise

Unterlagen für die Bewerbung

Das internationale Büro der Universität (Akademisches Auslandsamt) sichtet Ihre Unterlagen sowie alle Dokumente und notwendigen Bescheinigungen (Diplom, Bescheinigung für das Studienniveau, Bescheinigung für das Sprachniveau). Im Falle einer Anerkennung des ausländischen Diploms, übermittelt Ihnen das akademische Auslandsamt ein positives Zulassungsgutachten, das Sie in die Lage versetzt, an der Hochschule zu immatrikulieren.

Besondere Fälle

Die Fächer mit Numerus clausus

Für die Fächer mit Numerus Clausus (Medizin, Zahnheilkunde, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Habilitation), die zu einem staatlichen Abschluss (Staatsexamen) führen, entscheiden die entsprechenden Prüfungsämter (staatliche Prüfungsämter) in den zuständigen Institutionen oder Verwaltungsämter, die für die Bewertung der Unterlagen und der Auswahl der Kandidaten zuständig sind.

In einigen Fällen können die Kandidaten eine Bewertung des vorherigen Diploms bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Es wird empfohlen, sich direkt bei den Institutionen zu informieren, um die Auswahlmodalitäten in Erfahrung zu bringen.

Die Liste der Institutionen finden Sie auf der folgenden Webseite : www.hochschulkompass.de

Die Kandidaten ohne eine Staatsbürgerschaft der Europäischen Union haben keinen Zugang zu einem öffentlichen Amt in Deutschland. Die ist nur in Sonderfällen und mit der Genehmigung der zuständigen Behörden der Länder möglich.

Fachrichtungen mit grosser Anfrage

In bestimmten Ländern erfolgt die Auswahl an den Institutionen, an denen es in bestimmten Fächern eine zu große Anzahl von Bewerbungen gibt. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt an den einzelnen Instituten.

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