Die Praktikumsvereinbarung
Für Berufspraktika, die Teil eines schulischen Lehrplans oder einer Studienordnung sind, wird eine Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen dem Praktikanten, der aufnehmenden Einrichtung (Unternehmen, Behörde etc.) und der Bildungseinrichtung abgeschlossen.
Die Praktikumsvereinbarung muss zwingend bestimmte Angaben enthalten, darunter vor allem:
– die Tätigkeiten, die dem Praktikanten übertragen werden,
– die Daten, an denen das Praktikum beginnt bzw. endet,
– die Anwesenheitszeiten,
– die Bedingungen für die Genehmigung von Fehlzeiten,
– die Höhe der Vergütung,
– die Modalitäten für die Kündigung der Praktikumsvereinbarung,
– der Sozialversicherungsschutz des Praktikanten, insbesondere bei Arbeitsunfällen.
Inhaltsverzeichnis :
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Vorbereitende Schritte
Mise à jour le 25/04/2023
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