Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Besteuerung

Mise à jour le 09/07/2024

Besteuerung von Einkommen für einen französischen Studenten, der ein Praktikum in Deutschland absolviert hat

Für Studierende und Praktikanten, die weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres (also weniger als 6 Monate) in einem Unternehmen beschäftigt sind, das in einem Partnerstaat (z. B. Deutschland) ansässig ist, in dem die betreffende Person nicht ihren Wohnsitz hat, gilt folgende rechtliche Regelung: Bei jedem von einem Studierenden absolvierten Praktikum werden die Einkünfte nur in dem Land besteuert, in dem der Studierende wohnhaft ist.

Um jedweden Abzug von Quellensteuer in Deutschland zu vermeiden, können sich die Praktikanten an das Finanzamt vor Ort wenden, um eine Bescheinigung über eine Steuerbefreiung zu beantragen, indem sie auf Artikel 17 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich Bezug nehmen.

Französische Studierende unterliegen damit den in Frankreich für Praktika geltenden steuerrechtlichen Regelungen.

Die Vergütungen, die im Rahmen eines Praktikumsvertrags mit einer Dauer von mehr als 2 Monaten gezahlt werden, sind bis zur Höhe des in Frankreich geltenden gesetzlichen jährlichen Mindestlohns SMIC (20.964 € brutto, Stand: 1. Mai 2023) steuerfrei. Dies gilt altersunabhängig und unabhängig davon, ob der Praktikant zusammen mit dem steuerpflichtigen elterlichen Haushalt veranlagt wird oder nicht. Liegt die Vergütung über diesem Betrag, ist der Teil, der die Höchstgrenze übersteigt, einkommensteuerpflichtig.

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt