Belgien hat sein Studentenkontingent deutlich angehoben : seit dem 1. Januar 2025 dürfen Studierende 650 Stunden pro Jahr zum reduzierten Beitragssatz arbeiten – statt vorher 475. Statt der vollen Sozialabgaben fällt nur ein Solidaritätsbeitrag von 2,71 % an.
Das Wichtigste in Kürze
- 650 Stunden pro Kalenderjahr zum reduzierten Beitragssatz. Das Kontingent ist personenbezogen, nicht vertragsbezogen : alle Arbeitgeber zählen zusammen.
- Ihr Stundenstand ist jederzeit online über das offizielle Portal Student@work abrufbar – prüfen Sie ihn, bevor Sie einen weiteren Vertrag unterschreiben.
- Über 650 Stunden gelten die vollen Sozialabgaben für Sie und den Arbeitgeber.
- Der Studentenvertrag (contrat d’occupation d’étudiant) ist schriftlich und befristet : höchstens 12 Monate beim selben Arbeitgeber.
- Achten Sie auf die Sprachgrenze : in Wallonien und Brüssel genügt Französisch, in Flandern wird Niederländisch erwartet.
Steuern
Der Arbeitgeber behält in Belgien einen Berufssteuervorabzug ein. Unterhalb einer jährlich angepassten Grenze bleiben Ihre Einkünfte jedoch unversteuert : für das Steuerjahr 2026 (Einkünfte 2025) liegt sie bei 15 971,43 € brutto. Diese Grenze gilt nur, wenn Sie keine tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.
Wenn Sie in Frankreich, Deutschland oder Luxemburg wohnen : Die in Belgien erzielten Einkünfte müssen Sie zusätzlich in Ihrem Wohnsitzstaat erklären. Erkundigen Sie sich bei der dortigen Steuerverwaltung nach den Modalitäten.
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