Die landesweit geltenden Regelungen für Praktika sind im Königlichen Erlass vom 21. September 2004 festgelegt: „Unter einem Praktikanten ist jeder Schüler oder Studierende zu verstehen, der im Rahmen des Lehrprogramms einer Bildungseinrichtung zur Erlangung von Berufserfahrung eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber ausübt, und zwar unter ähnlichen Bedingungen wie die Beschäftigten dieses Arbeitgebers.“ Studierende, die ein Praktikum absolvieren, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ein Praktikum muss als Lernzeit gelten. Es ist nicht zulässig, einen Praktikumsvertrag zu nutzen, um eine Arbeit ausführen zu lassen, ohne dabei auf die Ausbildung des Praktikanten zu achten.
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Wer kann ein Praktikum machen?
Mise à jour le 25/04/2023
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