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Ein Praktikum in Belgien absolvieren

Mise à jour le 30/10/2025

Die Absolvierung eines Praktikums ermöglicht es Studierenden, in die Berufswelt einzutauchen, ihre theoretischen Kenntnisse praktisch anzuwenden und neue Kompetenzen zu erwerben, um ihren Abschluss aufzuwerten.

Ein Praktikum in Belgien ist eine internationale Mobilitätserfahrung, die kulturelles und sprachliches Wissen erweitert und den Initiativgeist stärkt.

Wer kann ein Praktikum in Belgien absolvieren?

Gemäß dem Königlichen Erlass vom 21. September 2004 wird ein Praktikant definiert als jeder Schüler oder jeder Student, der im Rahmen seines Studiums eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber ausübt, unter ähnlichen Bedingungen wie andere Arbeitnehmer im Unternehmen, mit dem Ziel, berufliche Erfahrung zu sammeln.

Das Praktikum muss jedoch, als Lernphase betrachtet werden.
Der Praktikant muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Die verschiedenen Praktikumsarten in Belgien

Es gibt verschiedene Arten von Praktika: Orientierungspraktikum, Einstiegspraktikum oder Übergangspraktikum in den Beruf.

Nur das Studentenpraktikum ist ein Praktikum, das von einer Studentin oder einem Studenten im Rahmen des Studiums absolviert wird.

Ein berufsvorbereitendes Praktikum (Convention d’immersion professionnelle) kann von jedem jungen Absolventen absolviert werden, der sein Studium abgeschlossen hat und erste Berufserfahrung sammeln möchte. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Praktikum (weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie im entsprechenden Abschnitt).

Ein Praktikum als Ausländer in Belgien machen

Für Studierende der Europäischen Union

Sie können sich frei nach Belgien begeben und dort aufhalten. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht aus.

Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Aufenthalt unter 3 Monaten
Wenn sie während des Praktikums in Belgien wohnen, müssen Studierende ihre Anwesenheit innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Einreise bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes melden. Sie erhalten eine Anwesenheitsbescheinigung.

Aufenthalt über 3 Monate
Eine Anmeldebescheinigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts beantragt werden, wobei ein Ausweisdokument und eine Praktikumsbescheinigung der Bildungseinrichtung vorgelegt werden müssen.
Die elektronische Anmeldebescheinigung ist maximal fünf Jahre gültig. Für ein Praktikum ist sie auf die vom Praktikum angegebene Dauer begrenzt.

Die Anmeldung ist verpflichtend; bei Nichtbeachtung droht eine Verwaltungsstrafe von 200 €.

Studierende aus Drittländern, die für ein Praktikum in Belgien leben möchten

Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union dürfen sich in Belgien für ein Praktikum aufhalten, wenn sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sind. Dieses Praktikum muss Vollzeit sein und auf einer vorherigen Ausbildung aufbauen. Es kann maximal 12 Monate dauern.

Antrag auf Beschäftigungserlaubnis durch den Arbeitgeber bei der zuständigen belgischen Behörde

Um einen Praktikanten aus einem Drittstaat (außerhalb der EU) zu beschäftigen, muss der Arbeitgeber eine Beschäftigungserlaubnis (Praktikumserlaubnis) beantragen.

Er muss insbesondere folgende Dokumente vorlegen (Liste nicht abschließend):
– ein Formular zur Beantragung einer Praktikumserlaubnis,
– Kopie des Reisepasses,
– der Praktikumsvertrag, unterschrieben von beiden Parteien.

▲ Einige Studierende sind von der Praktikumserlaubnis befreit:
• Studierende, die Pflichtpraktika im Rahmen ihres Studiums in Belgien oder in einem EU-Staat absolvieren;
• Praktikanten, die bei einer belgischen öffentlichen Stelle oder einer internationalen öffentlich-rechtlichen Organisation mit Sitz in Belgien beschäftigt werden.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis durch den Praktikanten

Das Praktikum dauert weniger als drei Monate
Nach Erhalt der Praktikumserlaubnis muss der Praktikant vor der Einreise bei der zuständigen belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung seines Wohnsitzlandes ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss der Praktikant insbesondere folgende Dokumente vorlegen (Liste nicht abschließend):
• Eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, dass das Praktikum im Rahmen einer Erstausbildung stattfindet,
• Ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung von Lebensunterhalt, Gesundheitsversorgung und Rückkehr (zum Beispiel Stipendium, Studienkredit oder Verpflichtungserklärung durch eine natürliche oder juristische Person). Der minimale monatlich verfügbare Betrag beträgt 1.263,17 € (Stand: November 2023).

Das Kurzaufenthaltsvisum („Kurzaufenthaltsvisum Typ C“) ist maximal drei Monate gültig.

Das Praktikum dauert mehr als drei Monate
Nach Erhalt der Praktikumserlaubnis muss der Praktikant vor der Einreise ein Langzeitvisum (Typ D) bei der zuständigen belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung seines Wohnsitzlandes beantragen. Die notwendigen Dokumente sind dieselben wie für das Kurzaufenthaltsvisum.

Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Bei Ankunft in Belgien muss sich der Praktikant innerhalb von acht Arbeitstagen nach Einreise beim Bevölkerungs- bzw. Ausländeramt der Wohnsitzgemeinde melden.

Nach einer Wohnsitzprüfung stellt die Gemeinde dem ausländischen Staatsangehörigen ein Aufenthaltsregister-Zertifikat (Certificat d’Inscription au Registre des Étrangers, CIRE) aus, gültig für 1 Jahr und verlängerbar.

Dieses Dokument erlaubt die freie Einreise in die übrigen Schengen-Staaten.

Staatsangehörige aus Drittländern, die während des Praktikums in einem anderen EU-Land wohnen

Der Arbeitgeber, der einen Praktikanten beschäftigen will, der in einem anderen EU-Land wohnt, muss eine Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen regionalen Behörde beantragen und eine Akte einreichen.

Ausnahme

Der Studierende benötigt keine Arbeitserlaubnis, wenn er ein Pflichtpraktikum im Rahmen seines Studiums in Belgien oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz absolviert. Vor der Einreise nach Belgien muss ein Visum beim zuständigen belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertreter im Herkunftsland beantragt werden. Die Unterlagen für diese Akte sind dieselben, wie sie für Drittstaatsangehörige gelten, die Belgien für ein Praktikum unter drei Monaten besuchen möchten.

Dauer des Praktikums in Belgien

Für Praktika im Rahmen des Hochschulstudiums gibt es keine einheitlich gesetzlich festgelegte Dauer. In der Regel liegt die Dauer zwischen 1 und 4 Monaten.

Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gilt: Das Praktikum muss in Vollzeit absolviert werden und darf eine Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten.

Der Praktikumsvertrag in Belgien

Vor Beginn des Praktikums muss ein dreiseitiger Vertrag (Schule – Student – Unternehmen) unterzeichnet werden. Dieser muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
die Identität des Praktikumsbetreuers und des Praktikanten, die Tage und Uhrzeiten des Praktikums, eine Beschreibung der Aufgaben oder Tätigkeiten, die dem Praktikanten übertragen werden, die Urlaubsregelung, die Pflichten des Praktikanten sowie die Bedingungen einer vorzeitigen Beendigung des Praktikums.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Risikoanalyse in Bezug auf die vom Praktikanten ausgeübte Tätigkeit zu erstellen und diese der Schule vorzulegen.
Ein Risikoanalyseblatt muss dem Praktikumsvertrag beigefügt werden.

Studenten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren, sind von der Meldepflicht für ausländische Arbeitnehmer (LIMOSA) befreit.
Sie fallen ebenfalls nicht unter die sofortige Beschäftigungsmeldung (DIMONA), sofern ihr Einsatz beim Praktikumsgeber 60 Tage nicht überschreitet.
In diesem Fall muss der Praktikant jedoch im Personalregister seines Praktikumsgebers eingetragen werden.

Die berufliche Eingliederungsvereinbarung (CIP): Ein Praktikum außerhalb des Hochschulrahmens

Die berufliche Eingliederungsvereinbarung (Convention d’Immersion Professionnelle – CIP) findet nicht im Rahmen eines Studiums oder eines bestehenden Arbeitsvertrags statt. Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum, das von einem Studenten, einem Arbeitsuchenden oder einem Arbeitnehmer absolviert werden kann. Ziel ist es, Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich zu sammeln. Die Praktikumsdauer beträgt zwischen 1 und 6 Monaten.

Um ein CIP zu absolvieren, muss man nicht in Belgien wohnhaft sein. Es muss jedoch mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Praktikant ist in der Region Brüssel-Hauptstadt wohnhaft,
  • Das Praktikum findet in der Region Brüssel-Hauptstadt statt,
  • Das Unternehmen, das den Praktikanten aufnimmt, hat einen Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Der Vertrag

Die Vereinbarung muss zwischen dem Unternehmen und dem Praktikanten vor Beginn des Praktikums unterzeichnet werden. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Ausbildungsvertrag.
Der Vertrag muss vom Forem genehmigt werden, wenn das Praktikum in der Wallonie stattfindet, und von Bruxelles Formation, wenn es in Brüssel stattfindet. Der Vertrag beschreibt die Ziele des Praktikums im Rahmen eines Ausbildungsplans.

Vergütung und Sozialschutz

Im Gegensatz zum Hochschulpraktikum erhält der Praktikant eine Vergütung, die vom Alter abhängt. Sie entspricht der Hälfte des gesetzlichen monatlichen Mindestlohns (RMMG).


Diese Vergütung unterliegt den Sozialversicherungsbeiträgen der Angestellten. Der Arbeitgeber muss den Praktikanten gegen Arbeitsunfälle versichern.


Die Vergütung ist steuerpflichtig.

Die Rechte von Praktikanten in Belgien

Praktikumsvertrag

Ein Praktikum stellt keinen Arbeitsvertrag dar, jedoch ist der Praktikumsvertrag für alle unterzeichnenden Parteien verbindlich.

Der Studierende unterliegt den Regeln der aufnehmenden Einrichtung, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie medizinische Untersuchungen.

Die Anwesenheitszeit darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Vergütung

Ein Praktikum im Rahmen eines Studiums ist grundsätzlich unbezahlt. Der Praktikant oder die Praktikantin erhält keine Vergütung.

Einige Unternehmen erstatten jedoch Fahrtkosten (z. B. Bus- oder Bahnabonnements) oder stellen kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten zur Verfügung. Solche Leistungen müssen mit dem Unternehmen individuell vereinbart werden.

Beendigung des Praktikumsvertrags

Die Bedingungen für eine Vertragsauflösung müssen im Praktikumsvertrag festgelegt sein.

Bricht der Praktikant das Praktikum selbst ab, kann er dem Unternehmen unter Umständen eine Entschädigung zahlen müssen. Der Betrag ist jedoch begrenzt, da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Praktikum ziehen darf.

Auch die Bildungseinrichtung kann bei nicht gerechtfertigtem oder nicht triftigem Abbruch pädagogische Maßnahmen oder Sanktionen ergreifen.

Steuerrecht für Praktikanten in Belgien

Der Praktikumsvertrag des Studenten ist kein Arbeitsvertrag, und der Praktikant erhält für seine Tätigkeit weder Entlohnung noch Vergütung.

Falls dennoch ein Gehalt gezahlt wird, sind die belgischen Arbeitseinkünfte des Studenten steuerpflichtig. Der Arbeitgeber wird bei jeder Auszahlung eine Quellensteuer (“précompte professionnel”) einbehalten.

Einkünfte unterhalb eines bestimmten Freibetrags werden nicht besteuert. Für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) liegt die Freigrenze bei 13.870 € pro Jahr. Wenn die Einkünfte des Studenten niedriger sind, muss er keine Steuer zahlen.

Für Studierende, die in einem anderen Land wohnen als dort, wo das Praktikum durchgeführt wird, gilt: Sie müssen sich über die Erklärungspflichten und Steuerregelungen bei der Steuerverwaltung ihres Wohnsitzlandes informieren.

Sozialversicherungsschutz

Für französische Studierende mit Wohnsitz in Frankreich und Anmeldung an einer französischen Bildungseinrichtung

Krankenversicherung

Der Studierende muss sich nicht bei der der Sozialversicherung in Belgien anmelden. Er behält seine französische Studenten-Krankenversicherung während des Praktikums im Ausland über die Europäische Krankenversicherungskarte (CEAM). Diese Karte ist auf der Seite Ameli.fr (privater Bereich) zu beantragen. Sie ermöglicht die Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen während des Aufenthalts.
Der Arbeitgeber muss keine sofortige Beschäftigungsmeldung (DIMONA), beim Nationalen Amt für Soziale Sicherheit, vornehmen.

Arbeitsunfallversicherung

Der Schutz gegen Arbeitsunfälle während des Praktikums hängt von dem Betrag der erhaltenen Vergütung ab:

  • Wenn die Vergütung kleiner oder gleich 15% der französischen Sozialversicherungs-Höchstgrenze beträgt (d.h. 4,35/Stunde ab 1. Januar 2024):
    Der französische Studierende kann während der Praktikumsdauer seinen französischen sozialen Unfallschutz behalten. Die Beiträge werden bei der französischen Bildungseinrichtung eingezogen.
  • Wenn die Vergütung mehr als 15% der französischen Sozialversicherungs-Höchstgrenze beträgt:
    Der Praktikant erhält keinen Unfallschutz des französischen Systems; es gilt das belgische System. Der aufnehmende Arbeitgeber muss für die Unfallversicherung bei der Arbeit sorgen und die entsprechenden Beiträge zur Abdeckung dieses Risikos zahlen.

Sozialversicherungsschutz für Drittstaatsangehörige

Praktikanten aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen unbedingt für ihre Gesundheitskosten abgesichert sein. Sie sollten sich bei ihrer Krankenversicherung im Herkunftsland erkundigen, ob sie im Ausland im Rahmen internationaler Abkommen Leistungen übernimmt. Falls nicht, ist es angebracht, sich während des Aufenthalts in Belgien einer Krankenkasse („mutualité“) anzuschließen.

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