Die Praktikumsvereinbarung
Vor dem Beginn des Praktikums muss eine Vereinbarung zwischen drei Parteien (Bildungseinrichtung/Studierender/Unternehmen) abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung muss Folgendes enthalten: Angaben zum Praktikumsbetrieb und zum Praktikanten sowie dazu, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten das Praktikum stattfindet, eine Beschreibung der übertragenen Aufgaben bzw. Funktionen, die Urlaubsregelung, die Pflichten des Praktikanten und die Bedingungen für den Abbruch des Praktikums.
Der Arbeitgeber muss darüber hinaus eine Risikoanalyse für die dem Studierenden übertragene Funktion erstellen und sie der Bildungseinrichtung vorlegen. Der Vereinbarung muss ein Übersichtsblatt zu der durchgeführten Risikoanalyse beigefügt werden.
Die Studierenden, die im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind von der LIMOSA-Meldepflicht für ausländische Arbeitnehmer befreit. Des Weiteren ist für sie auch keine unmittelbare Beschäftigungsmeldung (DIMONA) erforderlich, vorausgesetzt, dass ihre Beschäftigungsdauer beim Praktikumsbetrieb 60 Tage nicht überschreitet. Andernfalls muss der Praktikant in dem vom Praktikumsbetrieb geführten Verzeichnis der Beschäftigten eingetragen werden.