In Luxemburg beruht die grenzüberschreitende Ausbildung nicht auf einem bilateralen Abkommen: sie ist ein Instrument des luxemburgischen Rechts, das Jugendlichen aus den Nachbarländern offensteht. Dafür gilt sie unter drei strengen Bedingungen — und einem engen Kalender, den man früh kennen muss.
Die Bedingungen
- Mindestens 15 Jahre alt sein.
- In Luxemburg oder einem Nachbarland wohnen — Deutschland, Belgien, Frankreich.
- Einen Beruf anstreben, der auf der offiziellen Liste steht, festgelegt durch großherzogliche Verordnung.
- Einen ausbildenden Betrieb in Luxemburg gefunden haben.
- An einer Bildungseinrichtung im Ausland eingeschrieben sein, wo die theoretische Ausbildung stattfindet.
Der Kalender 2026/2027, den man nicht verpassen darf
| Termin | Was zu tun ist |
|---|---|
| 31. Juli 2026 | Frist für Ausnahmeanträge — wenn der Beruf nicht auf der Liste steht |
| 31. Oktober 2026 | Antragsfrist für die gelisteten Berufe |
| 16. Juli → 1. November 2026 | Zeitfenster, in dem der Ausbildungsvertrag geschlossen werden muss |
Der Antrag läuft online über das ETRF-Formular des luxemburgischen Bildungsministeriums.
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Wo Sie die Berufsliste finden
Die Liste der für die grenzüberschreitende Ausbildung offenen Berufe ist in der großherzoglichen Verordnung in der Fassung vom 29. Juli 2025 festgelegt und wird regelmäßig überarbeitet: prüfen Sie immer die für das betreffende Schuljahr geltende Fassung, bevor Sie sich binden — auf men.public.lu.
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