Die Allocation Personnalisée d’Autonomie (APA)
Auf französischer Seite gibt es kein Äquivalent zur deutschen Pflegeversicherung : Die wichtigste Hilfe ist die APA, die von Ihrem Wohnsitz-Département gezahlt wird.
✅ Wozu dient die APA ?
Sie finanziert ganz oder teilweise die mit dem Verlust der Selbstständigkeit verbundenen Ausgaben : Hilfe zum Verbleib zu Hause (menschliche Hilfe, Material) oder Übernahme eines Teils des Pflegetarifs in einer Einrichtung (z. B. : Ehpad – Pflegeheim).
Die Voraussetzungen
Alter & Selbstständigkeit
60 Jahre oder älter sein und ein in Gruppe GIR 1 bis 4 (die nationale Skala AGGIR) bewerteter Verlust der Selbstständigkeit.
Wohnsitz
Dauerhaft in Frankreich wohnen : Ihr Département prüft und zahlt die APA. Ihre Höhe hängt vom GIR und von Ihren Einkünften ab.
⚠️ Grenzgänger : Achtung bei der Kumulierung
Wenn Sie bereits die deutsche Pflegeleistung (Pflegegeld) beziehen, wird sie angerechnet : Da beide Hilfen dasselbe Risiko abdecken, verhindert ein Antikumulierungsmechanismus, dass Sie für dieselben Ausgaben doppelt entschädigt werden. Melden Sie Ihre Situation dem Conseil départemental.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Code de l’action sociale et des familles, Art. L. 232-1 ff. (APA) und AGGIR-Skala (Art. R. 232-3) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 21 und 34 (Kumulierung von Pflegeleistungen).