Die Pflegeversicherung ist in Deutschland die 5. Säule der Krankenvesicherung ; Ihre Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber an die deutschen Krankenversicherungsträger überwiesen.

In Frankreich handelt es sich um eine zusätzliche und dezentralisierte Hilfe (Zuständigkeit der Départements) für Personen, die einen Autonomieverlust erleiden. Diese Hilfe (Allocation Personnalisée d’Autonomie) ist keine Gegenleistung von Beitragszahlungen.

Die Allocation Personnalisée d’Autonomie

Das französische Sozialversicherungssystem kennt allerdings keine spezifische

Versicherungsträgerschaft für den Fall der Pflegebedürftigkeit, wie in Deutschland.

Seit 1. Januar 2002 ist in Frankreich das Gesetz zur personenbezogenen Pflegebeihilfe (Allocation personnalisée d’autonomie APA) in Kraft , die je nach Grad der Selbständigkeit und dem Einkommen gewährt wird, unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause  oder im Heim wohnt.