Die Pflegeversicherung ist in Deutschland die 5. Säule der Krankenvesicherung ; Ihre Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber an die deutschen Krankenversicherungsträger überwiesen.
In Frankreich handelt es sich um eine zusätzliche und dezentralisierte Hilfe (Zuständigkeit der Départements) für Personen, die einen Autonomieverlust erleiden. Diese Hilfe (Allocation Personnalisée d’Autonomie) ist keine Gegenleistung von Beitragszahlungen.