Als Arbeitnehmer zahlen Sie Ihre Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung in Deutschland. Ihre Beiträge werden durch Ihr Arbeitgeber Ihrem Gehalt direkt entnommen.
Wenn Sie nur in Deutschland gearbeitet haben, können Sie eine deutsche Alterspension in Anspruch nehmen, erst wenn Sie während 60 Monate (5 Jahre) altersversichert waren (notwendige Voraussetzung für die Versorgungszusage).
Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.
Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich.
Die Zusatzrenteversicherung ist keine Pflicht in Deutschland ; um eine Zusatzrente zu bekommen, müssen Sie sich bei einer privaten Versicherung anmelden, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat sich für ein Zusatzrentesystem zugunsten seines Personals entschieden.