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Besteuerung in Deutschland

Mise à jour le 20/07/2026

Besteuerung · Frankreich-Deutschland · 2026

Steuern des Grenzgängers in Deutschland: Wo werden Sie besteuert?

Alles hängt von einem Punkt ab: Haben Sie den steuerlichen Grenzgängerstatus? Die Antwort entscheidet, welches Land Sie besteuert.

✅ Das Wesentliche: Wer zahlt wo?

🇫🇷 Sie sind Grenzgänger → Steuer in Frankreich

Wenn Sie in der Moselle (57), im Bas-Rhin (67) oder Haut-Rhin (68) wohnen, im Saarland oder weniger als 30 km von der Grenze entfernt arbeiten und täglich nach Hause zurückkehren (Toleranz: 45 Tage/Jahr). Ihr Gehalt wird nur in Frankreich besteuert.

🇩🇪 Sie sind kein Grenzgänger → Steuer in Deutschland

Außerhalb dieser Zonen oder über 45 Tage hinaus: Ihr Gehalt wird in Deutschland besteuert. Sie geben es anschließend in Frankreich an (Beseitigung der Doppelbesteuerung).

Das Thema erkunden

🧭
Meinen Status bestimmenDer Test der Zonen (57/67/68 ↔ Saarland / 30 km) und der täglichen Rückkehr.
📍
Liste der Gemeinden (30-km-Zone)Prüfen Sie, ob Ihre deutsche Gemeinde den Grenzgängerstatus eröffnet.
🇫🇷
Ich habe den GrenzgängerstatusIn Frankreich besteuert: Regelung, Schritte und Erklärung.
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Ohne GrenzgängerstatusIn Deutschland besteuert: So geben Sie Ihre Einkünfte in Frankreich an.
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Telearbeit & SteuerDie Auswirkung der Telearbeit auf Ihren Status und Ihre Besteuerung.
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Beamte, Selbständige, RentnerDie besonderen Regeln für diese Situationen.
📄
Formular 5011Die Freistellungsbescheinigung von der deutschen Quellensteuer.

Häufige Fragen

Wo zahlt ein in Deutschland arbeitender Grenzgänger seine Steuern?

In Frankreich, seinem Wohnsitzland, wenn er die Voraussetzungen des Grenzgängerstatus erfüllt. Andernfalls in Deutschland.

Woran erkenne ich, ob ich steuerlicher Grenzgänger bin?

Sie müssen in der Moselle, im Bas-Rhin oder Haut-Rhin wohnen und im Saarland oder in einer deutschen Gemeinde weniger als 30 km von der Grenze entfernt arbeiten und täglich nach Hause zurückkehren.

Verliert man durch Telearbeit den Grenzgängerstatus?

Nein: Die im Homeoffice in der Grenzzone geleistete Telearbeit gilt als in der Zone ausgeübt und zählt nicht zu den 45 Toleranztagen.

⚖️ Rechtsgrundlage & Aktualisierung

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 (Grenzgängervereinbarung 2001/2006); Formular 5011 (Quellensteuerbefreiung). Geprüft auf impots.gouv.fr — Stand 2026.

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