Steuern des Grenzgängers in Deutschland: Wo werden Sie besteuert?
Alles hängt von einem Punkt ab: Haben Sie den steuerlichen Grenzgängerstatus? Die Antwort entscheidet, welches Land Sie besteuert.
✅ Das Wesentliche: Wer zahlt wo?
🇫🇷 Sie sind Grenzgänger → Steuer in Frankreich
Wenn Sie in der Moselle (57), im Bas-Rhin (67) oder Haut-Rhin (68) wohnen, im Saarland oder weniger als 30 km von der Grenze entfernt arbeiten und täglich nach Hause zurückkehren (Toleranz: 45 Tage/Jahr). Ihr Gehalt wird nur in Frankreich besteuert.
🇩🇪 Sie sind kein Grenzgänger → Steuer in Deutschland
Außerhalb dieser Zonen oder über 45 Tage hinaus: Ihr Gehalt wird in Deutschland besteuert. Sie geben es anschließend in Frankreich an (Beseitigung der Doppelbesteuerung).
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Häufige Fragen
Wo zahlt ein in Deutschland arbeitender Grenzgänger seine Steuern?
In Frankreich, seinem Wohnsitzland, wenn er die Voraussetzungen des Grenzgängerstatus erfüllt. Andernfalls in Deutschland.
Woran erkenne ich, ob ich steuerlicher Grenzgänger bin?
Sie müssen in der Moselle, im Bas-Rhin oder Haut-Rhin wohnen und im Saarland oder in einer deutschen Gemeinde weniger als 30 km von der Grenze entfernt arbeiten und täglich nach Hause zurückkehren.
Verliert man durch Telearbeit den Grenzgängerstatus?
Nein: Die im Homeoffice in der Grenzzone geleistete Telearbeit gilt als in der Zone ausgeübt und zählt nicht zu den 45 Toleranztagen.
⚖️ Rechtsgrundlage & Aktualisierung
Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 (Grenzgängervereinbarung 2001/2006); Formular 5011 (Quellensteuerbefreiung). Geprüft auf impots.gouv.fr — Stand 2026.