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Kein Grenzgängerstatus: Wie werden Sie besteuert?

Mise à jour le 20/07/2026

Besteuerung · Frankreich-Deutschland
🇩🇪

Kein Grenzgängerstatus: Wie werden Sie besteuert?

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Grenzgängerstatus nicht (mehr) erfüllen, werden Sie in Deutschland besteuert — müssen die Einkünfte aber dennoch in Frankreich angeben.

✅ Das Wesentliche

Ihr Gehalt wird in Deutschland besteuert (Quellensteuer). Als in Frankreich ansässige Person bleiben Sie verpflichtet, diese Einkünfte in Frankreich anzugeben; ein Steuerguthaben vermeidet die Doppelbesteuerung.

1. Die Besteuerung in Deutschland

Ohne Grenzgängerstatus sind Sie von Rechts wegen in Deutschland steuerpflichtig (deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen). Zunächst ist die Besteuerung beschränkt; da die Steuer durch den Lohnsteuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten gilt, müssen Sie in der Regel keine jährliche deutsche Steuererklärung abgeben.

Option: die unbeschränkte Steuerpflicht (auf Antrag). Sie eröffnet den Zugang zu den deutschen Freibeträgen, wenn: mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen, oder die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (Grundfreibetrag: 12 348 € im Jahr 2026, jährlich angepasst).

2. Die Erklärung in Frankreich

Als in Frankreich ansässige Person erklären Sie jährlich Ihre Einkünfte. Die bereits in Deutschland besteuerten Einkünfte eröffnen Anspruch auf ein französisches Steuerguthaben in Höhe dieser Einkünfte: Die Doppelbesteuerung wird so neutralisiert.

Konkret: Erklären Sie Ihre ausländischen Einkünfte auf der Steuererklärung 2047 und übertragen Sie sie anschließend auf die 2042 (Zeilen 8TK / 4BK / 4BL je nach Art der Einkünfte).

⚖️ Rechtsgrundlagen

Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 13, Besteuerung im Tätigkeitsstaat; Steuerguthaben); § 32a EStG (Grundfreibetrag) und § 1 Abs. 3 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag). Geprüft auf impots.gouv.fr und bundesfinanzministerium.de — Stand 2026.

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