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Den Grenzgängerstatus erhalten: Formular 5011

Mise à jour le 20/07/2026

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Den Status erhalten : das Formular 5011

In Deutschland wird die Lohnsteuer an der Quelle einbehalten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, erhält der Grenzgänger eine Freistellungsbescheinigung über das Formular 5011.

✅ Wozu dient das Formular 5011 ?

Es ist der Antrag auf Freistellungsbescheinigung für die Vergütungen der Grenzgänger. Es ist beim Finanzamt Ihres Wohnorts in Frankreich oder beim deutschen Finanzamt erhältlich, zweisprachig und in dreifacher Ausfertigung.

Die 3 Schritte, der Reihe nach

1
Ihr Arbeitgeber füllt das Formular aus : Name und Anschrift des Arbeitgebers im Beschäftigungsstaat, Datum des Beschäftigungsbeginns innerhalb der Grenzzone, Ihr Wohnsitz sowie das Bruttogehalt und die Sozialversicherungsbeiträge.
2
Sie reichen es beim Finanzamt Ihres Wohnorts (Frankreich) ein ; die französische Verwaltung bringt nach Prüfung ihren Stempel an und behält Exemplar Nr. 1.
3
Exemplar Nr. 2, unterschrieben und gestempelt, wird beim deutschen Finanzamt am Sitz des Unternehmens vorgelegt, das die Freistellungsbescheinigung ausstellt (gültig 3 Jahre). Exemplar Nr. 3 verbleibt bei Ihnen. Ab diesem Zeitpunkt behält der Arbeitgeber keine Lohnsteuer mehr ein.

⚠️ Seit dem 1. Januar 2023

Der deutsche Arbeitgeber ist verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung (5011) elektronisch an die Verwaltung zu übermitteln, zusammen mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer.

⚖️ Rechtsgrundlage

Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich-Deutschland ; Formular 5011 (Freistellungsbescheinigung von der Quellensteuer). Geprüft auf impots.gouv.fr — Stand 2026.

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