Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Besteuerung von Einkünften aus selbständiger Arbeit

Mise à jour le 04/06/2021

In Artikel 12 des Doppelbesteuerungsabkommens ist folgendes Prinzip festgelegt:

„Einkünfte aus selbständiger Arbeit und alle übrigen Einkünfte aus Arbeit, die nicht in den Artikeln 13 und 14 aufgeführt sind, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit ausgeübt wird, aus der die Einkünfte herrühren.“

Die Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit können nur in dem Staat besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Die persönliche Tätigkeit gilt nur dann als in einem der Vertragsstaaten ausgeübt, wenn sie unter Benutzung einer im betreffenden Staat zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt wird.

Demzufolge muss ein in Frankreich wohnhafter Steuerpflichtiger, dem in Deutschland Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, in denen er seine Erwerbstätigkeit ausübt, seine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Deutschland versteuern.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt