Das WeGebAU-Programm, das in 2006 von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet wurde, ist für die gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen, damit ihnen alle Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
Es erlaubt dem Arbeitgeber während seiner Arbeitszeit für die Ausbildung zu befreien und weiterhin seinen Gehalt zu erhalten. Der gezahlte Lohn wird teilweise an den Arbeitgeber durch die Agenturen für Arbeit erstattet.
Erstattung der Bildungskosten durch die Agenturen für Arbeit:
- Für die Arbeitnehmer über 45 Jahre alt, können bis zu 75% der Ausbildungskosten von der örtlichen Agentur für Arbeit finanziert werden. Der Zuschlag muss vom Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer gezahlt werden.
- Für jüngere Arbeitnehmer, können die Kosten durch die Agentur für Arbeit nur dann erstattet werden, wenn das Unternehmen mindestens 50% der Ausbildungskosten übernimmt.
Der Mitarbeiter wird einen “Bildungsgutschein” erhalten.
Auskünfte:
- Eine örtliche Bundesagentur für Arbeit kontaktieren: www.arbeitsagentur.de
- Portal der Ausbildungsorganisationen, die die Partner der Bundesagentur für Arbeit sind: www.kursnet.arbeitsagentur.de